Gegenwind für Steuerreform: Söder wirft Regierung „bevormundende Symbolpolitik“ vor

Es ist ein klares Statement für Familien, das aus dem Freistaat Bayern kommt. Die Abschaffung der Steuerklassen III und V müsse überdacht werden.
Markus Söder macht Druck bei der Aufhebungen von Corona-Maßnahmen.
Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Von 7. April 2023

Über die Pläne der Ampel, die Steuerklassen III und V abzuschaffen, ist eine Debatte entfacht. Am 28. März 2023 hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder einen Antrag beim Bundesrat eingereicht, worin sich der Freistaat Bayern klar für den Erhalt der alten Steuerklassenkombination positioniert. Darin heißt es:

„Paare, die sich gefunden haben und heiraten, bekennen sich vor Familie, Freunden und dem Staat dauerhaft zueinander. Sie bilden ab diesem Zeitpunkt eine – im Idealfall lebenslange – Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft und verpflichten sich zu unbedingter gegenseitiger persönlicher wie auch finanzieller Solidarität und müssen deshalb vor allem im Ernstfall für einander sorgen.“

Söder fordert einen Beschluss des Bundesrates, wonach dieser die Bundesregierung auffordert, „von ihrem mit der beabsichtigten Abschaffung der Lohnsteuerklassen-Kombination III/V als weiteres Beispiel für eine bevormundende Symbolpolitik Abstand zu nehmen und diese unbürokratische und dauerhaft fest planbare Besteuerungsvariante weiterhin zu ermöglichen“.

Die Bundesregierung solle sich eindeutig und klar zur unveränderten Beibehaltung des Ehegattensplittings bekennen.

„Es handelt sich dabei um keine beliebig änderbare Steuervergünstigung, da Art. 6 des Grundgesetzes neben der Familie ausdrücklich auch die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt“, heißt es in der bayerischen Beschlussvorlage. Viel mehr trage das alte Steuermodell, was reformiert werden soll, diesem Umstand „in verfassungsrechtlich gebotener Weise“ Rechnung.

Freie Entscheidung

Das Ehegattensplitting ermöglicht es verheirateten Paaren, frei zu entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen und wer welche Aufgabe übernimmt, heißt es in dem Papier weiter. Dies spiegele sich auch in der Entscheidung zum Lohnsteuerabzugsverfahren wider, egal ob Steuerklassen IV/IV, IV/IV mit Faktor oder eben III/V.

„Mit dem Faktorverfahren wird der Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Jahressteuerschuld sehr genau angenähert, sodass sich im Rahmen der Veranlagung grundsätzlich keine Steuernachzahlungen ergeben“, schreibt der Ministerpräsident in seinem Papier. Auch wenn das Faktorverfahren zur Steuerklasse IV im Rahmen der Reform ebenfalls neu geregelt werden solle, würde dies „lediglich die Abschaffung einer zusätzlichen bürokratiearmen Wahlmöglichkeit bedeuten, die derzeit von ca. 12 Millionen Eheleuten in Deutschland bewusst gewählt wird“.

Da jedoch sowohl bei dem Faktorverfahren als auch bei der Steuerklassenkombination III/V Betroffene eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, sei der monatliche Lohnsteuerabzug mit einer Vorauszahlung auf die vom Finanzamt am Ende festgesetzte Einkommensteuer vergleichbar.

Söders Antrag wurde in der Sitzung des Bundesrates am 31. März federführend an den Finanzausschuss und zur Mitberatung dem Ausschuss für Familie und Senioren überwiesen.

„Empirisch schwer abzuschätzen“

Als Gründe für die geplante Steuerreform führen die Grünen an, die Steuerbelastung „geschlechtergerecht“ machen zu wollen. Dabei verweisen sie auf eine Altersarmut, die häufig Frauen trifft, da sie als Geringverdiener später weniger Rente erhalten. Dass Frauen oft nur in Teilzeit beschäftigt sind, weil sie sich bewusst für Familie und Kinder entschieden haben, wird dabei nicht diskutiert.

Ob der Plan der Regierung aufgeht und die Erwerbsbeteiligung der Frauen durch eine Rentenreform erhöht werden kann, ist fraglich. „Die Wirkung auf die Beschäftigung von Frauen ist empirisch schwer abzuschätzen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Langfristig sollte die Reform der Lohnsteuer daher von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden.“



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