Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten

Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft. Damit werden Telefon- und Internetdaten der Bürger systematisch gespeichert. Kritiker warnen, dass mit der Vorratsdatenspeicherung „der totalen Überwachung Tür und Tor“ geöffnet wird.
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Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren.Foto: Matthias Balk/Archiv/Symbolbild/dpa
Epoch Times18. Dezember 2015

Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Anbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden.

Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen – etwa bei der Bildung terror- istischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten dürfen nicht verwertet werden.

„Mit dem ausgewogenen Gesetz geben wir unserer Polizei ein wichtiges Instrument für die Verbrechensbekämpfung“, hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Donnerstag zur Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt erklärt. Der Bundestag hatte Anfang November nach jahrelangem Streit die Erlaubnis für das sogenannte Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten gegeben.

Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und andere Kritiker warnen davor, mit der Vorratsdatenspeicherung „der totalen Überwachung Tür und Tor“ zu öffnen.

Die medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Tabea Rößner, reichte nach eigenen Angaben am Freitag Verfassungsbeschwerde ein. Dass Telekommunikationsdaten ohne Anlass für zehn Wochen gespeichert würden, sei „mit den Freiheitsrechten der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar“, teilte Rößner mit.

Ihren Angaben zufolge stehen hinter der Verfassungsbeschwerde auch mehrere Landtagsabgeordnete, der Landesverband Berlin-Brandenburg des Deutschen Journalisten-Verbands und der Deutsche Medienverband. (dpa)



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