Habecks Schadensbegrenzung: Ministerium legt Beteiligungen von Staatssekretär Philipp offen

Nach dem Graichen-Rücktritt will Minister Habeck seinen Staatssekretär Udo Philipp aus der Schusslinie holen. Die Behörde legt dessen Beteiligungen an Start-ups offen.
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck tritt in der Causa Udo Philipp die Flucht nach vorn an.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Von 19. Mai 2023

Am Mittwoch, 17. Mai, erklärte der Energiestaatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Patrick Graichen, seinen Rücktritt. Zwar sprach Minister Robert Habeck von „Lügen“, die „rechtsextreme und prorussische Accounts“ in sozialen Medien über diesen verbreitet hätten. Die Vorwürfe der Vetternwirtschaft lasteten am Ende jedoch offenbar zu schwer, um an ihm festhalten zu können. Einen weiteren Staatssekretär, den für die Start-up-Förderung zuständigen Udo Philipp, will Habeck jedoch halten. Deshalb ging das Ministerium jetzt in die Offensive und legte dessen Beteiligungen offen.

Philipp entscheidet über bis zu zehn Milliarden Euro an Fördergeldern

Graichen stand unter Druck, weil er Familienmitglieder und sonstige nahestehende Personen mit lukrativen Posten und Aufträgen versorgt haben soll. Im Fall von Udo Philipp geht es um potenzielle Interessenkonflikte.

Der unter anderem für die Startup-Strategie der Bundesregierung verantwortliche Staatssekretär war zuvor Deutschlandchef der Beteiligungsgesellschaft EQT. In seiner jetzigen politischen Funktion bestimmt er über bis zu zehn Milliarden Euro mit, die zur Förderung deutscher Start-ups bereitstehen.

Der „Business Insider“ fand jedoch heraus, dass Philipp nach wie vor private Beteiligungen an Start-ups hält. Er räumte auch ein, weiterhin privat als sogenannter „Business Angel“ Gründer zu unterstützen. Philipp betonte, dass dies in Form von stillen Einlagen, Krediten und offenen Beteiligungen geschehe.

Ausmaß der Beteiligungen von Udo Philipp zwischen 4,1 und 13,6 Prozent

Details zu seinen Engagements zu nennen, lehnte Philipp vorher ab. Er sei auch nach den Compliance-Richtlinien des Ministeriums nicht verpflichtet, diese offenzulegen. Es sei, so versicherte der Staatssekretär, „sichergestellt, dass ich mit möglichen Entscheidungen zu den Unternehmen nicht befasst werde“.

Mittlerweile hat das Ministerium jedoch die Flucht nach vorn angetreten. Gegenüber demselben Portal legte die Behörde offen, dass Philipp Anteile an vier Unternehmen halte. Seit 2019 übe er auf diese jedoch „keinen aktiven Einfluss“ aus. Er gehöre weder einem Aufsichtsrat noch einem Beirat an.

Der „Tagesschau“ zufolge handelt es sich um folgende Unternehmen: An der Africa Green Tex in Hainburg ist Philipp mit 4,1 Prozent beteiligt. 13,6 Prozent halte er an der französischen LMP. Mit 5,1 Prozent beteilige sich der Staatssekretär an der CSP in Großköllnbach sowie mit 8,3 Prozent an der MST Group in München.

An eines der betroffenen Unternehmen seien tatsächlich Fördermittel vonseiten des Ministeriums geflossen. Udo Philipp sei an den zugrunde liegenden Entscheidungen jedoch nicht beteiligt gewesen. Mit der freiwilligen Offenlegung der Investments, zu der Philipp nicht verpflichtet gewesen wäre, betrachtet Habecks Behörde die Angelegenheit offenbar als erledigt.

Opposition will im Wirtschaftsausschuss Rechenschaft verlangen

Das Unternehmen, um das es gehe, habe sogar zwei Förderungen im Geschäftsbereich des Ministeriums erhalten. Allerdings reiche eine davon in die vergangene Legislaturperiode zurück. Die andere sei über Projektträger beziehungsweise eine Fachabteilung erfolgt. Der Staatssekretär habe davon keine Kenntnis gehabt.

Es sei intern „dafür gesorgt“, dass Philipps Büro keine Entscheidungen auf den Tisch bekomme, die Interessenkonflikte aufwerfen könnten. Die Opposition will dennoch im Wirtschaftsausschuss des Bundestages kritische Fragen stellen.

CDU/CSU-Wirtschaftssprecherin Julia Klöckner forderte jüngst klare Vorgaben in Sachen Anzeigepflicht und Transparenz durch das Compliance-Referat. Michael Kruse (FDP) sieht „öffentlichen Informationsbedarf“ und fordert eine Gleichbehandlung von Staatssekretären mit Abgeordneten. Parlamentarier müssten restlos alle privaten Beteiligungen offenlegen.



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