Hartz IV deckt auch 2020 nicht die Stromkosten

Hartz-Iv-Empfänger müssen 93 Euro mehr für Strom ausgeben, als der Regelsatz im neuen Jahr vorsieht. Es fehlen durchschnittlich acht Euro pro Monate für die Energiekosten.
Titelbild
Ein Stecker wird in die Steckdose gesteckt.Foto: Oliver Berg/dpa/dpa
Epoch Times1. Januar 2020

Der Hartz-IV-Regelsatz steigt im neuen Jahr leicht an – die höheren Kosten für Strom kann er dadurch aber nicht abdecken. Wie das Vergleichsportal Check 24 am Neujahrstag mitteilte, müssen alleinstehende Empfänger von Arbeitslosengeld II im neuen Jahr durchschnittlich 93 Euro mehr für Strom ausgeben, als der Regelsatz dafür vorsieht.

„Trotz der Erhöhung des Hartz-IV-Regelbedarfs vergrößert sich die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger“, erklärte der Check-24-Energieexperte Lasse Schmid.

Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhalten 2020 acht Euro mehr im Monat – insgesamt sind es 432 Euro. Davon sind 38,32 Euro als Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen. Nach Angaben von Check 24 kosten 1500 Kilowattstunden Strom in der Grundversorgung aber im Schnitt 46,08 Euro. Es fehlen pro Monat im Schnitt also knapp acht Euro.

Dem Vergleichsportal zufolge hoben 533 Stomgrundversorger zum Jahreswechsel ihre Preise an beziehungsweise haben angekündigt, dies zu tun. Im Schnitt steigen die Preise um 5,5 Prozent. (afp)



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