Bundestag: FDP fordert Stärkung der Parlamente – Infektionsschutzgesetz ergänzen

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Die Kuppel des Bundestages in Berlin.Foto: Florian Schuh/dpa/dpa
Epoch Times28. Januar 2021

Heute beriet der Bundestag in Berlin ebenfalls über aktuelle Themen. Dabei wurde ab 10:35 Uhr ein Antrag der FDP-Fraktion beraten. Die Partei kündigte einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des Parlaments in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite“ (19/26180) an.

Für die Aussprache war eine Beratungszeit von einer Stunde angesetzt. Im Anschluss wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen.

Die FDP will erreichen, dass die Bundesregierung künftig die Zustimmung des Bundestags einholt, sofern sie im Rahmen einer Bund-Länder-Koordinierung bundeseinheitliche Maßnahmen herbeiführen will. In bestimmten Fällen wäre dies auch nachträglich möglich.

Die FDP schlägt vor, dass Infektionsschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass nach § 5 Absatz 1 Satz 5 IfSG dieser Absatz eingefügt wird:

„Beabsichtigt die Bundesregierung bundesweit einheitliche infektionsschutzrechtliche Maßnahmen der Länder im Rahmen der Bund-Länder-Koordination herbeizuführen, ist sie verpflichtet, die Zustimmung des Deutschen Bundestages zuvor einzuholen. Kann eine Zustimmung wegen Gefahr im Verzug nicht erlangt werden, ist unverzüglich die nachträgliche Genehmigung durch den Deutschen Bundestag einzuholen. Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag über ihre Verhandlungsposition, wie sie das Ergebnis der Bund-Länder-Koordination beeinflusst hat und wie sich dies im Ergebnis widerspiegelt.“

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In der Vorlage heißt es, dass die Beschlussvorschläge für die Bund-Länder-Koordination gerade in der Corona-Pandemie von größter Bedeutung für das Land und die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger sei.

„Aktuell werden wesentliche Grundrechtseinschränkungen über Verordnungsermächtigungen und damit durch die Exekutive vorgenommen. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Koordination können nur nachvollzogen werden. Die Rolle der Parlamente ist bei dieser Form des Exekutivföderalismus erheblich verringert.“

Eine öffentliche Diskussion, bei dem alle Positionen zu Wort kämen, Bedenken und Verbesserungsvorschläge vorgebracht würden, fände nicht statt.

Seiner Partei gehe es darum, die Gewaltenteilung zu sichern und die Demokratie zu stärken, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, dem Redaktionsnetzwerk. Es müsse sichergestellt werden, dass bei Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen „transparent alle Alternativen in Betracht gezogen werden“.

Die „Welt“ schrieb am 19. Januar, dass die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag die Einwände gegen Corona-Maßnahmen einfach aussitzen würden, obwohl Staatsrechtler mehrere Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig hielten. Das „Festhalten an juristisch hochumstrittenen Verordnungen der Regierung“ sei inzwischen die Regel. (ks)



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