Hohe Energiekosten: Kabinett stößt erste Entlastungen an

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat hat sein Kabinett zusammengerufen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sein Kabinett zusammengerufen.Foto: Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa
Epoch Times16. März 2022

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Schon vor dem Krieg in der Ukraine waren die Energie- und Kraftstoffpreise hoch, jetzt hat sich die Lage dramatisch zugespitzt. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch mehrere Entlastungsmaßnahmen auf den Weg.

Mit dem sogenannten Kinder-Sofortzuschlag sollen ab Juli Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, 20 Euro mehr im Monat bekommen. Insgesamt wird der Zuschlag rund 2,9 Millionen Menschen zugutekommen – auch etwa 200.000 Kinder von Asylbewerbern sollen ihn, anders als zuvor geplant, erhalten.

Den „Sofortzuschlag“ hatten die Parteien der Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag als Übergangsregelung vereinbart, bis die geplante sogenannte Kindergrundsicherung eingeführt ist, die alle sozialen Leistungen für Kinder zusammenführen soll.

Das nun auf den Weg gebrachte Gesetz sieht außerdem im Juli eine Corona-Einmalzahlung von 100 Euro für Erwachsene vor, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Das Geld ist unter anderem als Ausgleich für coronabedingte Zusatzbelastungen wie Käufe von FFP2-Masken gedacht.

Damit die Neuerungen in Kraft treten können, müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. „Klar ist, der Sozialstaat steht den Menschen in schwierigen Zeiten weiter zur Seite“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch.

Steuererleichterungen für kleine und mittlere Einkommen

Das Kabinett beschloss zudem steuerliche Entlastungen vor allem für kleinere und mittlere Einkommensgruppen. Die geplanten Erleichterungen summierten sich auf einen Gesamtbetrag von 15 Milliarden Euro, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin. Vorgesehen sind Anhebungen des Arbeitnehmerpauschbetrags und des Grundfreibetrags sowie eine Steigerung der Pendlerpauschale.

„Die aktuelle Situation ist für viele Bürgerinnen und Bürger finanziell herausfordernd“, erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Die Bundesregierung sorge dafür, „dass die Entlastungen auch ankommen“. Die Maßnahmen waren Ende Februar im Koalitionsausschuss der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP beschlossen worden.

Die Maßnahmen im Einzelnen: Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird auf 1.200 Euro erhöht – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Der Grundfreibetrag soll für das laufende Jahr auf 10.347 Euro steigen. Diese Anhebung diene „dem teilweisen Ausgleich der kalten Progression“, erklärte das Finanzministerium.

Des Weiteren soll die Pendlerpauschale steigen. Für Pendler ab dem 21. Kilometer wird die Entfernungspauschale auf 38 Cent bereits in diesem Jahr erhöht. Diese Entlastung gelte für die Jahre 2022 bis 2026 und unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel, erklärte das Ministerium.

Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen bis Jahresende

Darüber hinaus wurde die Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen für Arbeitslose bis zum Jahresende beschlossen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgesetzbuchs, nach dem die Sanktionen wegen Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt werden, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte.

Die Ampel-Koalition hat die Einführung eines Bürgergeldes vereinbart. In diesem Rahmen sollen auch die Mitwirkungspflichten für Arbeitssuchende neu geregelt werden. Für die Zwischenzeit wurde von SPD, Grünen und FDP ein „Sanktionsmoratorium“ vereinbart, das nun umgesetzt wird.

Durch die Aussetzung könnten bis Ende des Jahres „keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängt werden“, erläuterte das Ministerium. Wer ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheine, müsse aber wie bisher „mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen“. Im Zuge der Corona-Pandemie waren die Sanktionsregelungen zeitweise komplett ausgesetzt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2019 eine Neuregelung der Mitwirkungspflichten verlangt. Demnach sind nicht alle bisher geltenden Sanktionsregeln in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Pflichtverletzungen verhältnismäßig. (dpa/afp/red)



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