Initiative Kindeswohl: „Keine Corona-Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen!“

Keine Masken, keine Tests, kein Impfdruck. So stellt sich die „Initiative Kindeswohl“ die kommenden Monate und wohl auch Jahre in Schulen und Ausbildungsstätten vor. Eine Petition soll den Forderungen Nachdruck verleihen.
Titelbild
Kinder laufen ohne Maske durchs Schulgebäude.Foto: iStock
Von 24. August 2022

Pünktlich zum Schuljahresbeginn und vor Erneuerung des Infektionsschutzgesetzes im September stößt die „Initiative Kindeswohl“ eine neue Debatte um Corona-Maßnahmen in Schulen an. Unter den Unterstützern des offenen Briefes finden sich namhafte Größen wie der Hirnforscher Professor Dr. Gerald Hüther, der Universitätsprofessor Christian Schubert, die Sozialwissenschaftlerin Professor Ulrike Guérot und der Psychoanalytiker Hans-Joachim Maaz.

Die Forderungen der Initiative sind klar formuliert:
  • maßnahmenfreie Schulen und Ausbildungsstätten
  • uneingeschränkte Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens
  • eine freie Impfentscheidung ohne jeden Druck
  • eine öffentliche Debatte.

„Schulschließungen, dauerhaftes Tragen von Masken, anlasslose, massenhafte Testungen, Social Distancing, Verängstigung und sozialer Impfdruck haben Kindern und Jugendlichen in hohem Maße geschadet“, heißt es von der Initiative. „Maßnahmen, die ohne Nachweis des Nutzens in dringendem Verdacht stehen, Schäden anzurichten, verletzen das oberste Prinzip der Medizin, zuallererst nicht zu schaden (primum non nocere) und sind damit abzulehnen.“

Die „tiefgreifenden, ihr Leben stark beschränkende Maßnahmen“ der letzten zweieinhalb Jahre hätten insbesondere sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen geschadet. Es sei ein eklatanter Anstieg psychischer, psychosomatischer und physischer Erkrankungen zu verzeichnen, wie Essstörungen, Adipositas, gehäufte Infekte durch ein untrainiertes Immunsystem, Angststörungen und ein ungezügelter Medienkonsum. Jugendliche zwischen 16 und 18 verbringen so durchschnittlich knapp 70 Stunden pro Woche online.

UN-Kinderrechtskonvention gilt auch in Deutschland

Eine derartige Gefährdung des Kindeswohls wäre nach Auffassung der Initiative vor dem Jahr 2020 undenkbar gewesen, argumentiert die Initiative und erinnert daran, dass auch für Deutschland Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention gilt, worin es heißt:

„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Da inzwischen bekannt ist, dass Kinder keine signifikante Rolle im Pandemiegeschehen spielen und auch die Wirksamkeit der Maßnahmen gegenüber Kindern nicht evidenzbasiert ist, kämen erneut Maßnahmen an Schulen und Ausbildungsstätten nicht infrage.

Um ihrer Aktion noch mehr Gewicht zu verleihen, hat die Initiative Kindeswohl eine Petition geschaltet unter dem Motto: „Es reicht! Keine Corona-Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen!“



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