Justizminister Buschmann gegen Einstufung ganzer Bundesländer als Hotspot

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz.
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times23. März 2022

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kritisiert die Pläne der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, das gesamte Bundesland zum Hotspots zu erklären. Buschmann sagte zu „Bild“ (Mittwochausgabe): „Der Hotspot hat klare Voraussetzungen.“ Entweder müsse sich eine besonders gefährliche Virus-Variante ausbreiten oder die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems „vor Ort konkret bedroht“ sein.

„Wenn nur an einem Ende eines Bundeslandes eine solche Gefahr besteht, kann man nicht am anderen Ende einen Hotspot ausrufen.“ Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hingegen begründet die Einstufung als Hotspot-Gebiet vor allem mit den steigenden Infektionszahlen. Am Donnerstag soll der Landtag in Schwerin über die Verlängerung von Maskenpflicht und Zutrittsregeln bis 27. April entscheiden. Auch Hamburg prüft die Anwendung der Hotspot-Regel.

Deutsche Einzelhändler gegen Maskenpflicht per Hausrecht

Unterdessen machen deutsche Einzelhändler deutlich, dass sie die Maskenpflicht in Geschäften und Supermärkten nicht flächendeckend per Hausrecht durchsetzen wollen, wenn die landesweiten Corona-Auflagen im April auslaufen. Das ergab eine Umfrage der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Mittwochsausgaben) unter den großen Supermarktketten und Verbänden.

„Die Maske gehört für viele Kunden inzwischen zum Alltag, eine Pflicht ist aber keine dauerhafte Lösung“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, dem RND. „Wann der Zeitpunkt für den Wegfall der Maskenpflicht gekommen ist, müssen die Expertinnen und Experten aus der Medizin einschätzen.“ Der Verband gibt seinen Mitgliedern keine Empfehlung für die Zeit nach dem 2. April an die Hand, wenn die Übergangszeit für die bisherigen Corona-Maßnahmen ausläuft.

Die Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, erklärte dem RND gegenüber, dass sie sich grundsätzlich an den jeweiligen Corona-Regeln der Bundesländer und der aktuellen Arbeitsschutzverordnung orientiert und diese umsetzt. Eine allein von den Unternehmen vorgegebene Maskenpflicht scheidet damit aus.

Auch Rewe lehnte eine Maskenpflicht in Eigenregie ab: „Wir setzen die von den Behörden gemachten Anordnungen gewissenhaft um“, sagte ein Unternehmenssprecher dem RND. Aldi-Nord möchte „zunächst die politische Diskussion sowie die konkrete Ausgestaltung der Länderverordnungen abwarten“, teilte ein Sprecher mit.

Die Edeka-Gruppe verwies darauf, dass viele Filialen inhabergeführt seien und „eigenständig über alle Maßnahmen in ihren Märkten“ entscheiden könnten, wie eine Unternehmenssprecherin dem RND sagte. Eine zentrale Vorgabe sei deshalb nicht geplant. (afp/dts/red)



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