Abgeordnetenwatch – Kanzlerin Merkel muss Gästelisten zu Abendessen nicht vor der Wahl offenlegen

Kanzlerin Merkel muss abgeordnetenwatch keine Auskunft zu Gästelisten bei dienstlichen Abendessen geben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin gab der Beschwerde des Kanzleramtes statt, nachdem das Verwaltungsgericht die Herausgabe der Namen anordnete.
Titelbild
Kanzlerin Angela Merkel und der kanadische Premierminister Justin Trudeau (l) beim Abendessen. (Symbolbild)Foto: Guido Bergmann/Bundesregierung via Getty Images
Epoch Times8. September 2017

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) muss die Gästelisten zu früheren dienstlichen Abendessen nicht vor der Bundestagswahl veröffentlichen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied am Freitag per Eilbeschluss, dass Merkel vorläufig nicht verpflichtet sei, der Internetseite abgeordnetenwatch.de Auskünfte zu erteilen.

Damit wurde eine einstweilige Anordnung aus niedrigerer Instanz gestoppt. (Az. OVG 11 S 49.17)

Abgeordnetenwatch.de macht unter anderem das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten und ihre Nebentätigkeiten öffentlich.

Die Internetseite bemüht sich seit Mai 2015 darum, vom Bundeskanzleramt Informationen über nicht-private Abendessen der Bundeskanzlerin aus gesellschaftlichem Anlass zu erhalten. Hintergrund ist die Feier zum 60. Geburtstag des früheren Deutsche Bank-Chefs Josef Ackermann im April 2008 im Kanzleramt.

Abgeordnetenwatch klagte vor dem Verwaltungsgericht

Nachdem mehrere Auskunftsanträge abgelehnt worden waren, reichte abgeordnetenwatch.de im November 2016 beim Berliner Verwaltungsgericht Klage ein.

Um noch vor der Bundestagswahl am 24. September die Informationen zu bekommen, strengten die Betreiber der Internetseite im Mai parallel eine Eilklage beim selben Gericht an.

Das Verwaltungsgericht verpflichtete das Kanzleramt Ende Juni zu der Auskunft, wann und aus welchem gesellschaftlichen Anlass seit November 2005 nicht-private Abendessen der Kanzlerin im Bundeskanzleramt stattfanden, an denen auch Menschen teilnahmen, die weder ein politisches Amt oder Mandat innehatten.

Dies werde die „Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundeskanzlerin“ nicht beeinträchtigen, hieß es in der Entscheidung.

Kanzleramt bekam vom Oberverwaltungsgericht Recht

Das Oberverwaltungsgericht Berlin gab nun einer Beschwerde des Kanzleramts statt. Demnach bestehen „Zweifel an der Bestimmtheit der vom Verwaltungsgericht formulierten Auskunftsanordnung“. So bleibe unklar, was unter einem „gesellschaftlichen Anlass“ zu verstehen sei.

Der Erlass einer einstweiligen Auskunftsordnung komme zudem nicht in Betracht, weil „nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass dem Antragsteller ein entsprechender Auskunftsanspruch zustehe“.

Bereits 2012 war das Kanzleramt verurteilt worden, die Gästeliste und die Küchenrechnung des Geburtstagsessens für die Ackermann-Feier im April 2008 offenzulegen.

Zur Begründung hieß es damals, bei den Gästen habe es sich um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehandelt habe, die nicht als Privatpersonen, sondern in ihrer Funktion von der Kanzlerin eingeladen worden seien. Kanzlerin Merkel war deshalb eine Vermischung von Politik und Lobbyinteressen vorgeworfen worden. (afp)



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