Koalitionspolitiker schließen Abriegelung von Hotspots nicht aus – Sensburg warnt vor Verfassungsbruch

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Geschlossene Lokale in Berlin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times16. Oktober 2020

Politiker der Großen Koalition schließen eine Abriegelung von Corona-Risikogebieten zur Eindämmung der Pandemie nicht aus. „Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass auch wieder Eingriffe in die Freizügigkeit und Bewegungsfreiheit notwendig werden können, wenn die Überlastung des Gesundheitssystems droht“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, Johannes Fechner, dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Anlass ist ein entsprechender Vorschlag des Präsidenten des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler.

Die Voraussetzungen, wann die Regierung dies anordnen dürfe, müssten aber vom Parlament konkretisiert werden. „Wir haben es hier mit massiven Grundrechtseingriffen zu tun“, so Fechner. Da müsse ein strenger Verhältnismäßigkeitsmaßstab angesetzt werden. „Das heißt vor allem, dass kein milderes Mittel zur Verfügung stehen darf.“

Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge sieht eine Abriegelung bestimmter Regionen als „allerletztes Mittel“. Und weiter: „Das Abriegeln von Hotspots als letztes Mittel sollten wir erst dann diskutieren, wenn sich Menschenleben nicht anders schützen lassen“, sagte Sorge dem „Handelsblatt“. Er sagte allerdings auch: „Alarmismus und Überbietungswettbewerb bei potenziell denkbaren Maßnahmen tragen aber nicht zur Verbesserung der Situation bei.“ Die meisten Menschen beschränkten ihre Reisen ohnehin schon heute.

Sensburg hält Abriegelung für verfassungswidrig

Dagegen hält der CDU-Innenpolitiker Patrick Sensburg eine Abriegelung von ganzen Städten oder Regionen für verfassungswidrig und auch nicht sinnvoll. „Zielführend ist es, die bestehenden Quarantäneregeln einzuhalten und zu kontrollieren.“

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle sprach indes von „unausgegorenen“ Vorschlägen des RKI-Chefs, die vielen Bürgern „Angst“ machten. „Die Treiber der Pandemie scheinen momentan Zusammenkünfte im privaten Bereich zu sein“, sagte Kuhle dem „Handelsblatt“. Diese zu deckeln und zu beschränken sei sinnvoll. „Eine pauschale Beschränkung der Mobilität ergibt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, zumal, wenn sie in einem Interview ohne konkrete Maßstäbe und Kriterien angekündigt wird.“

Eine Abriegelung von Corona-Hotspots wäre indes nach Einschätzung des Speyrer Staatsrechtlers Joachim Wieland verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Es handle sich dabei zwar um einen „sehr einschneidenden Freiheitseingriff“, der jedoch „bei einer wirklich großen Gefahr für Leben und Gesundheit als letztes Mittel verfassungsgemäß“ wäre. (dts)



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