Kuscheljustiz: Staatsanwaltschaft verschickt nach schwerem Einbruch „Ermahnung“ an Täter

Thomas Leuckfeld von der Autovermietung City-Car hat für die Justiz nur noch Kopfschütteln übrig. Diebe hatten in einer Frankfurter Filiale mehrere tausend Euro Sachschaden hinterlassen - Ermittlungsverfahren eingestellt.
Titelbild
Einbrecher (Symbolbild)Foto: iStock
Epoch Times13. Dezember 2019

Wie „konsequent“ unser Staat mit Straftätern umgeht, bekam die Autovermietung  City-Car in Frankfurt (Oder) zu spüren.

Am 3. Mai 2019 wurde dort in den frühen Morgenstunden eingebrochen. Dabei wurde die Eisentür schwer beschädigt. Eindringen konnten die beiden Täter aber nicht. Daher probierten sie es mit dem Fenster, schlugen es kurzerhand ein und betraten die Räumlichkeiten.

Nachdem sie den Tresor entdeckt hatten, machten sich die beiden Einbrecher daran zu schaffen. Vergebens. Ihnen gelang es nicht, den Tresor aufzubrechen. Auf ihrem Diebeszug fanden sie schließlich mehrere Tablets und verwüsteten das Büro. Ein Täter wurde vor Ort von der Polizei gestellt. Der andere flüchtete mit dem Diebesgut. Den Sachschaden beziffert die Autovermietung auf sieben bis zehntausend Euro.

Ein halbes Jahr später flatterte nun dem Unternehmen ein Brief der Staatsanwaltschaft ins Haus. Darin heißt es: „Ich habe das Ermittlungsverfahren gemäß § 45 Abs.2 Jugendgerichtsgesetz eingestellt, nachdem dem Beschuldigten eine Ermahnung durch den Jugendstaatsanwalt erteilt worden ist.“

Foto: Screenshot/Facebook

Das Schreiben sorgt beim geschädigten Unternehmen nur noch für Kopfschütteln. Thomas Leuckfeld, Geschäftsführer  der Autovermietung hat für eine derartige Justiz „ein Stück weit Unverständnis“. Er ist einfach sprachlos über die „vermeintliche Ohnmacht des Staates“.

Warum sich das Unternehmen nun an die Öffentlichkeit wendet? „Ich finde einfach, dass jeder wissen darf, wie unser Staat mit Straftätern umgeht, wie ´konsequent` er ist. Mich macht es einfach fassungslos“, so Leuckfeld.

Zweierlei Maß

Ein anderer Fall, in dem es „konsequenter“ zuging, spielte sich vor einem Supermarkt in Olching bei München ab. In einer Juni-Nacht im vergangenen Jahr fischten sich die beiden volljährigen Studentinnen Caro und Franzi aussortierte Lebensmittel aus dem Müll. Doch sie wurden von Polizisten überrascht. Obst, Gemüse und Joghurt mussten aus dem Rucksack zurück in die Tonne. Aber damit ist die Geschichte nicht zu Ende.

Nach einem Strafantrag des Supermarkts ermittelte die Staatsanwaltschaft wie im Fall der Autovermietung „wegen besonders schweren Falls des Diebstahls“. Zur beantragten Geldstrafe von jeweils 1200 Euro kam es nicht. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hielt den Frauen zugute, „dass die entwendete Ware für den Eigentümer wertlos war“.

Aber die beiden wurden schuldig gesprochen und verwarnt – mit je acht Stunden Sozialarbeit bei der örtlichen Tafel. Für den Fall, dass sie erneut beim Containern erwischt werden, droht eine Geldstrafe von 225 Euro.  (dpa/sua)

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