Breiter Widerstand gegen geplante Unterbringung von Abschiebehäftlingen im Knast

Die Justizminister der CDU-regierten Bundesländer appellieren in einem Schreiben an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus, den von Bundesinnenminister Horst Seehofer erarbeiteten Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Abschiebeverfahren an entscheidender Stelle abzuschwächen.
Titelbild
Bundesinnenminister Horst Seehofer.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times29. März 2019

Aus den Ländern kommt parteiübergreifend Widerstand gegen die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen.

Dagegen wandten sich in einem gemeinsamen Schreiben die Justizminister und -senatoren der SPD-geführten Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz sowie des Linken-geführten Thüringen. Aber auch CDU-Justizminister lehnten das Vorhaben ab und forderten Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus zum Eingreifen auf.

In der Justizvollzugsanstalt Bremen beispielsweise wäre eine solche Mischunterbringung „schon aus Platzgründen“ gar nicht möglich, erklärte der dortige Justizsenator Martin Günthner (SPD) am Freitag. Zudem bestünde die Gefahr, dass die Justizvollzugsbeamten, die im Umgang mit Abschiebehäftlingen gar nicht geschult seien, ihren eigentlichen Aufgaben etwa zur Resozialisierung der Gefangenen dann nicht mehr nachkommen könnten.

Wegen des Mangels an Abschiebehaftplätzen will Seehofer das Trennungsverbot von Abschiebungs- und Strafgefangenen in Gefängnissen aussetzen. Allerdings sollen Abschiebehäftlinge räumlich getrennt von den übrigen Inhaftierten festgehalten werden.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des „Geordnete-Rückkehr-„Gesetzes äußern die Justizminister der fünf SPD-geführten Länder sowie Thüringens dagegen auch inhaltliche Bedenken. So mahnen sie die Beachtung „verfassungs-, europa- und völkerrechtlicher Vorgaben“ bei der beabsichtigten vereinfachten Abschiebung von Ausländern an. Zugleich dürfe das staatliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht unterlaufen werden. Die Ressortchefs fordern, die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und die Arbeit der Staatsanwaltschaften müsse auch zukünftig Priorität haben.

Der Gesetzentwurf führe „absehbar zu Rechtsunsicherheit“, werde die „ohnehin schon überlastete Verwaltungsgerichtsbarkeit“ weiter belasten und schließe mit der angestrebten Einführung eines neuen Aufenthaltsstatus „eine Vielzahl geflüchteter Personen vom gesellschaftlichen Leben aus“, kritisieren die Länderminister weiter.

Protest gegen die Pläne Seehofers äußern auch die CDU-Justizminister der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Saarland und Niedersachsen in einem gemeinsamen Schreiben an Brinkhaus. „Schon die Vorstellung, dass zwischen teils gefährlichen Straftätern Familien mit Kindern untergebracht werden sollen, denen allenfalls zur Last gelegt werden kann, nicht ausgereist zu sein, sollte von der Unverhältnismäßigkeit des Anliegens überzeugen“, heißt es in dem Brief laut einem Bericht des Düsseldorfer „Handelsblatts“.

Zudem würde eine Umsetzung „die Justiz in einer nicht vertretbaren Weise belasten“ und „der vorgeschlagene ‚Mischbetrieb‘ wäre zudem im höchsten Maße ineffizient“, zitierte die Zeitung aus dem Schreiben weiter. Die von Seehofer als Argument angeführte „Stärkung des Rechtsstaates“ werde so hingegen nicht erreicht. Brinkhaus wird aufgefordert, im parlamentarischen Verfahren dafür zu sorgen, die Vorlage Seehofers in diesem Punkt zu ändern.

Der Innenminister will mit seinem Gesetzentwurf generell eine schärfere Gangart gegen einen Großteil der in Deutschland geduldeten Ausreisepflichtigen einschlagen. So soll jemand bereits in Haft genommen werden können, wenn die Behörden eine Fluchtgefahr vermuten. Gegen die Vorlage gibt es aus der SPD auch an anderen Punkten Kritik. Scharfe Vorwürfe äußerten zudem Grüne und Linkspartei sowie die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. (afp)



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