Lübcke-Prozess: Verteidiger von Stephan E. erhebt Vorwürfe gegen Ex-Kollegen

Titelbild
Stephan E. (R), der des Mordes an dem Politiker Walter Luebcke angeklagt ist, wartet neben seinem Anwalt Mustafa Kaplan auf die Fortsetzung seines Prozesses vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 1. September 2020.Foto: BORIS ROESSLER/POOL/AFP über Getty Images
Epoch Times7. September 2020

Einer der Verteidiger des Hauptangeklagten im Lübcke-Prozess hat schwere Vorwürfe gegen seinen früheren Kollegen Frank Hannig erhoben. Der ehemalige Verteidiger von Stephan E. habe Teile des zweiten Geständnisses vom Januar und Februar 2020 erfunden, sagte Mustafa Kaplan am Montag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Kaplan war zuvor teilweise von seiner Schweigepflicht entbunden worden.

Hannig habe ihm gegenüber in einem Gespräch am 3. Juli gesagt, dass die im zweiten Geständnis erwähnte versehentliche Schussabgabe durch den mitangeklagten Markus H. erfunden sei. Wahr sei jedoch, dass sich H. zum Tatzeitpunkt am Tatort befunden habe. Demnach sei die dritte Einlassung E.s die Wahrheit.

Darin hatte E. durch seinen Anwalt erklären lassen, dass er Lübcke erschossen habe, H. aber auch am Tatort gewesen sei. Als Begründung für diese Lüge habe Hannig laut Kaplan sinngemäß behauptet, dass er im Strafverfahren lügen dürfe und er damit eine Aussage H.s provozieren wolle.

Grund des Gesprächs zwischen Kaplan und Hannig sei die Vorbereitung des weiteren Vorgehens im Prozess gewesen, sagte Kaplan. Sie hätten sich dazu am Morgen des 3. Julis, des letzten Termins vor der Sommerpause, vor Prozessbeginn treffen wollen. Dazu sei es jedoch nicht gekommen. Stattdessen habe Hannig ihm ein Foto eines handgeschriebenen Zettels geschickt.

Dieses wurde vom Senat in Augenschein genommen. Laut Begleittext handelte es sich um eine Erklärung, die E. zu Beginn der Sitzung frei vortragen sollte. Darin wird ein Telefonanruf von E.s Frau erwähnt, in dem sie ihren Mann gefragt haben soll, warum es bis zur Einlassung im Prozess, die zu diesem Zeitpunkt in der Vorbereitung war, so lange daure.

Etwa eine Viertelstunde vor Prozessbeginn hätten sich Hannig und Kaplan vor der Tür des Gerichtsgebäudes kurz getroffen. Kaplan habe Hannig gefragt, ob es dieses Telefonat zwischen E. und seiner Frau tatsächlich gegeben habe.

Hannig habe daraufhin gesagt, dass das gelogen sei und das Telefonat nicht stattgefunden habe. In diesem Zusammenhang habe er auch den erfundenen Schuss auf Lübcke durch H. aus dem zweiten Geständnis E.s zugegeben. Zu der geplanten Erklärung E.s sei es dann nicht mehr gekommen.

Kaplan vermute laut eigener Aussage, dass der Zettel entweder von Hannig oder seiner Frau geschrieben worden sei. Von seinem Mandanten könne er nicht stammen, weil Hannig die Erklärung zum Prozess habe mitbringen wollen.

Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel zweifelte am Montag jedoch daran, dass auf dem Foto Hannigs Handschrift zu sehen sei. Hannig soll im September ebenfalls in den Zeugenstand treten.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. In einer ersten Vernehmung gestand E. wenige Tage nach seiner Festnahme den Mord an Lübcke. Dabei gab er an, allein gehandelt zu haben.

Kurze Zeit später widerrief er sein Geständnis. Sein damaliger Verteidiger Dirk Waldschmidt habe ihm Schutz und finanzielle Hilfe „von den Kameraden“ versprochen, wenn er H. aus der Tat heraushalte, sagte E. zur Begründung, als er sich Anfang des Jahres erneut zu den Tatvorwürfen einließ.

Dieser Darstellung widersprach Waldschmidt am Montag im Zeugenstand, nachdem seine Schweigepflicht ebenfalls teilweise aufgehoben worden war. Als er das Mandat übernommen habe, habe E. ihm gegenüber behauptet, mit der Tat nichts zu tun zu haben, sagte Waldschmidt. Als er im Radio von E.s Geständnis gehört habe, sei er „aus allen Wolken geholt“ worden. Die Befragung Waldschmidts soll Anfang November fortgesetzt werden.

In seinem zweiten Geständnis im Januar und Februar beschuldigte E. H., Lübcke im Streit versehentlich erschossen zu haben. In einer dritten Einlassung vor Gericht gestand E. den Schuss erneut. (afp)



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