Statistik
Grundsicherung in Deutschland: Anstieg der Leistungsempfänger im Rentenalter um 256 Prozent
Im Vergleich zum Jahr 2021 ist die Zahl der Menschen, die staatliche Grundsicherung empfangen, um 67.000 gestiegen, was einer Erhöhung von 6 Prozent entspricht. Als Grund nennt das Statistische Bundesamt unter anderem die Zugänge aus der Ukraine.

Erfasst werden in dieser Statistik leistungsberechtigte Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Rentenaltersgrenze erreicht haben.
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Die Zahl der Empfänger staatlicher Grundsicherung in Deutschland wegen Alters oder einer Erwerbsminderung ist bis Ende vergangenen Jahres auf 1,19 Millionen gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte, waren dies knapp 67.000 oder 6,0 Prozent mehr als im Dezember 2021. Als eine Ursache wurde die Zunahme von Leistungsberechtigten aus der Ukraine genannt.
Erfasst werden in dieser Statistik leistungsberechtigte Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Rentenaltersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Knapp 659.000 Betroffene erhielten demnach im Dezember 2022 Grundsicherung im Alter. Dies entsprach einem Anstieg von 11,8 Prozent im Jahresvergleich.
256 prozentiger Anstieg von Leistungsberechtigten im Rentenalter
Rund 531.000 Menschen erhielten im Dezember 2022 Grundsicherung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihre Zahl ging laut Statistik gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 Prozent zurück.
Einen deutlichen Anstieg gab es vor allem bei den Leistungsberechtigten im Rentenalter durch den Zuzug von Leistungsberechtigten aus der Ukraine. Ihre Zahl nahm von 20.525 im Dezember 2021 auf 73.060 im Dezember 2022 zu. Dies entsprach einer Steigerung um 256 Prozent.
Seit Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch statt wie zuvor nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Betroffen sind vor allem Frauen und ältere Menschen. (afp/il)
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