Mindestlohn steigt am 1. Oktober auf 12 Euro

Der Mindestlohn steigt am 1. Oktober auf 12 Euro. Das beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin. Doch wegen der Preissprünge werden in der Debatte Zweifel laut, ob die Einkommensgrenze reicht.
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Deutscher Bundestag. Symbolbild.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Epoch Times3. Juni 2022

Der Bundestag hat die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Die Ampel-Koalition stimmte mit den Linken dafür, Union und AfD enthielten sich. Das „Mindestlohnerhöhungsgesetz“ sieht vor, den für alle Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro zu erhöhen.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2022 9,82 Euro pro Stunde, zum 1. Juli steigt er bereits planmäßig und unabhängig vom Bundestagsbeschluss auf 10,45 Euro. Zudem beschlossen die Abgeordneten, dass sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren soll.

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden. Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“.

Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.

Mehr als 6 Millionen Menschen profitieren

Der Gesetzentwurf geht von heute etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmern mit einem Stundenlohn unter 12 Euro aus. Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland sollen überproportional von der Anhebung profitieren, wie Heil in der Debatte sagte. Für viele sei die Lohnerhöhung wohl der größte Lohnsprung in ihrem Leben.

Mehrere Redner warnten davor, dass die gegenwärtige Preisexplosion viele Menschen existenziell bedrohe. Die Linken-Haushaltsexpertin Gesine Lötzsch sagte: „Eigentlich müssten es jetzt schon 13 Euro sein.“ Nötig sei ein weiteres Entlastungspaket. Heil verwies auf die Entlastungen für Menschen mit normalem und geringem Einkommen, die die Koalition auf den Weg bringe. Der Grünen-Sozialexperte Andreas Audretsch sagte, Menschen in Vollzeit dürften am Ende des Tages nicht von Armut bedroht sein. Die Mindestlohnsteigerung erhöhe zudem die Kaufkraft.

Der CDU-Sozialexperte Hermann Gröhe warf der Koalition chaotisches Stimmengewirr vor, wenn es darum gehe, die enormen Preissteigerungen einzudämmen. Wenn weitere Preissprünge zugelassen würden, nütze auch ein höherer Mindestlohn wenig. Die Nichtzustimmung der Union begründete Gröhe damit, dass sie die Hand nicht für die „Entmündigung der Sozialpartner“ reichen wolle.

Der AfD-Abgeordnete Norbert Kleinwächter sagte, dass viele ausländische Arbeitskräfte in Deutschland die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt beförderten und das Lohnniveau drückten. „Ein gesunder Markt bräuchte keinen Mindestlohn, er hat nämlich Regeln, und er hat Grenzen.“

Der FDP-Sozialexperte Pascal Kober lobte die Anhebung der Minijobgrenze. Minijobber würden helfen, wenn es etwa um volle Regale im Supermarkt zu jeder Tageszeit oder Bedienung im Restaurant noch am Abend gehe. Mit der Erhöhung der Minijobgrenze werde zudem dem Fachkräftemangel in kleinem Umfang etwas entgegengesetzt.

Kritik vom Arbeitgeberverband

Der Arbeitgeberverband BDA kritisierte die Mindestlohnerhöhung bereits im Vorfeld. „Uns geht es nicht um die Höhe des Mindestlohns“, sagte der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der „Welt“. „Die Bundesregierung hält sich nicht an die Absprachen, die wir 2015 vereinbart haben, als mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Mindestlohnkommission gegründet wurde.“ Der Verband lehnt ab, dass der Erhöhungsschritt nun einmalig an der Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vorbeigegangen werden soll.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Anhebung der Minijobgrenze. (dpa/dts/red)



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