Mit höherem Beamtenamt auch sofort höhere Bezüge

Wird Beamten ein höheres Amt übertragen, müssen sie auch sofort ein höheres Gehalt bekommen: Mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil verwarf das Bundesverfassungsgericht eine gegenteilige "Wartefrist" für höhere Besoldungsgruppen in Rheinland-Pfalz.
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BundesverfassungsgerichtFoto: Uli Deck/dpa
Epoch Times10. Februar 2017

Wird Beamten ein höheres Amt übertragen, müssen sie auch sofort die entsprechend höhere Besoldung bekommen. Mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil verwarf das Bundesverfassungsgericht eine gegenteilige „Wartefrist“ für höhere Besoldungsgruppen in Rheinland-Pfalz. Diese sei nicht zu rechtfertigen und daher verfassungswidrig. (Az: 2 BvL 1/10)

Die „Wartefrist“ gilt in Rheinland-Pfalz für Beamte ab Besoldungsgruppe B2 und Richter ab Besoldungsgruppe R3; dies entspricht derzeit 6894 beziehungsweise 7301 Euro monatlich. Wenn ein entsprechend hohes Amt übertragen wurde, bekamen Beamte und Richter danach zwei Jahre lang nur die Vergütung der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe.

Der Beschwerdeführer war Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (OLG) Rheinland-Pfalz in Koblenz und wurde 2008 zum Vizepräsidenten des OLG befördert. Auf die damit verbundene Vergütung der Besoldungsgruppe R4 sollte er zwei Jahre warten. Seine dagegen gerichteten Klagen blieben vor den Verwaltungsgerichten ohne Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht gab ihm nun jedoch Recht. Die „Wartefrist“ verstoße gegen die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, insbesondere gegen das sogenannte Alimentationsprinzip. Danach habe jedes Amt eine Wertigkeit, „die sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss“.

Gründe, welche die „Wartefrist“ rechtfertigen könnten, gebe es nicht. Dem Gesetzgeber sei es zwar nicht verwehrt, das Besoldungsgefüge neu zu strukturieren. „Er muss jedoch gewährleisten, dass mit einem höheren Amt höhere Bezüge einhergehen“, heißt es in dem Karlsruher Beschluss. (afp)



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