Neue Berateraffäre? McKinsey-Berater erhielten Extra-Behandlung vom Innenministerium

Keine Leistungserfassung, keine Angaben von Arbeitszeiten – so sollen die Berater von McKinsey im Bundesinnenministerium an einem Auftrag gearbeitet haben. Ein interner Bericht zeigt eine Art Intransparenz, die auch dem Bundesverwaltungsamt und dem Bundesrechnungshof missfallen.
Von 11. Mai 2021

Das Beratungsunternehmen McKinsey hat offenbar unter anderen finanziellen Konditionen mit dem Bundesinnenministerium zusammengearbeitet als andere Beratungsunternehmen. Aus der Recherche von „Business Insider“ geht hervor, dass das Tochterunternehmen von McKinsey Orphoz einen Festpreis für seine Dienste vereinbart hatte, ohne dass deren Leistungen jemals vom Bundesinnenministerium kontrolliert wurden.

Orphoz hat bei der IT-Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mitgewirkt. „Gegenstand des Auftrags waren laut eines Ministeriums-Sprechers die Erreichung von 87 Meilensteinen ab Mai 2020“, schreibt „Business Insider“.

Pauschale Festpreise, keine Erfassung von Leistung oder Arbeitszeiten

Einem Prüfungsbericht des Innenministeriums zufolge verzichtete das Haus von Horst Seehofer (CSU) auf jegliche Kontrolle der Arbeitsweise, obwohl „das vom Bundesverwaltungsamt (BVA) als zentralem Einkäufer des Bundes für solche Leistungen vorgeschrieben“ sei. Die Leistung der Berater wurde ebenso nicht erfasst.

Laut „Business Insider“ wurden pro Berater 1.000 pro Tag bezahlt. Das Blatt spricht von einer „lukrativen Sonderbehandlung“, die das Tochterunternehmen von McKinsey erhalten haben soll. Üblich seien Bezahlungen nach Aufwand und nicht pauschale Festpreise.

Wie viele Berater tatsächlich an dem Projekt beteiligt waren und warum es keine Kontrolle über die Arbeitsweise gegeben hat, bleibt unklar.

Das BVA habe, wie ein interner Vermerk des Innenministeriums zeigt, gegen das Vorgehen des Ministeriums vergebens protestiert.

Das Innenministerium habe laut einem Vermerk, der „Business Insider“ vorliegt, entgegen den Vorgaben des Rahmenvertrags auf die Leistungserfassung (….) verzichtet, wurde aber vom BVA darüber belehrt, dass der Verzicht eine einseitige Abweichung von den Vorgaben des Rahmenvertrags darstellt. Das BVA habe das Vergehen zwar zur Kenntnis genommen, es wird jedoch von ihm „nicht gebilligt“.

Das BVA könne „den Umfang und den Fortschritt des Projektes“ nicht beurteilen, weil weder die Leistungen noch die Arbeitsstunden erfasst wurden. Auch inhaltliche Änderungen im Vertrag mit Orphoz seien nicht möglich, weil die Daten dazu nicht verfügbar seien.

Innerhalb von elf Monaten wurden 23.000 Personentage eingeplant und 80 Berater nahmen daran teil, alle in Vollzeit. Sieben Berater von Orphoz haben jedoch gegenüber dem BVA angegeben, ihr Einsatz sei „punktuell nach Bedarf“ erfolgt.

Auch in dem Prüfbericht des Innenministeriums stand: „Eine dauerhafte inhaltliche Zuordnung zum OZG-Projekt [Anm. d. Red.: Onlinezugangsgesetz] bzw. eine Vollzeittätigkeit für dieses Projekt waren nicht gegeben.“

Rechnungshof kritisiert Intransparenz

Laut dem internen Prüfungsbericht des Innenministeriums und dem Bericht des BVA seien sowohl der Vertrag als auch die Arbeitsweise intransparent. Eine gefährliche Entwicklung, die dem Bundesrechnungshof immer weniger gefällt.

Seit Jahren mahnt der Rechnungshof sowohl die Vergabe als auch die Notwendigkeit der externen Berater an. Beraterunternehmen werden von den größten Firmen Deutschlands beauftragt, vor allem, wenn es um IT-Projekte geht.

Die Bundesregierung gibt jährlich dreistellige Millionenbeträge für diese Beratungen aus. Der Bundesrechnungshof warnt deswegen von möglichen Interessenskonflikten, da die politische Einflussnahme seitens der Berater unterschätzt wird.

Die Ministerien greifen eher auf externe Berater zu – die gewisse Expertisen in den gefragten Bereichen mitbringen – als ihre eigenen Fachleute einzubeziehen.

Für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sind die Beratungen allerdings weiterhin notwendig: „Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir werden es nicht anders machen können. Ansonsten sind wir Ignoranten“, sagte sie 2018.

Der Bundesrechnungshof kritisiert die fehlende Transparenz bei der Auftragsvergabe. Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, sagte dem „Bayerischen Rundfunk“: „Unsere Prüfungsergebnisse zeigen deutlich, dass schon sich Abhängigkeitsverhältnisse zu externen Beratern entwickeln. Und das in Kernbereichen staatlichen Handelns wie der Gesetzgebung. Das ist so nicht gut.“

Nach Informationen von „Business Insider“ hat das Innenministerium inzwischen angewiesen, aus dem Vertrag mit McKinsey nicht weiter Beratertage abzurufen. Dem Vernehmen nach hält man das Kooperationsmodell für undurchsichtig. Insgesamt wurden rund 8.000 Tage storniert.

Das Unternehmen McKinsey berät seit beinahe hundert Jahren Firmen, Medien und Regierungsabteilungen in 65 Ländern weltweit. Neben den Beratungsaffären des Bundesverteidigungsministeriums 2018 ist das Unternehmen im Februar dieses Jahres wegen seiner Beratungsrolle bei einem Pharmakonzern in den USA, der die Verschreibung von Opioiden vorantrieb, in den Fokus gerückt.



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