Neues Stiftungsfinanzierungsgesetz verabschiedet: AfD geht weiter leer aus

Die Finanzierung parteinaher Stiftungen aus Steuermitteln hat nun auch eine eigene gesetzliche Grundlage: Der Bundestag hat das StiftFinG mit großer Mehrheit verabschiedet. Die AfD sieht sich nach wie vor benachteiligt.
Konstantin von Notz (Grüne) ist der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums zu den Nord-Stream-Explosionen.
Konstantin von Notz (Grüne): „Wer Extremistinnen und Extremisten gezielt hinter sich versammelt und sich zu deren Sprachrohr macht, der darf nicht staatlich gefördert werden“.Foto: Christoph Soeder/dpa/Archiv
Von 10. November 2023

Der Bundestag hat am 10. November in dritter Lesung dem neuen Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) zugestimmt. Bei namentlicher Abstimmung votierten 549 Parlamentarier für den Entwurf der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU. 75 Abgeordnete aus den Reihen der AfD hatten sich dagegen ausgesprochen. Es gab zwei Enthaltungen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass nur solche parteinahen Stiftungen in den Genuss von Steuermillionen kommen dürfen, deren Partei mindestens drei Legislaturperioden nacheinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Fliegt eine Partei aus dem Bundestag, nachdem sie zuvor bereits in zwei aufeinanderfolgenden Legislaturen Fördermittel bekommen hatte, so erhält ihre Stiftung trotzdem weiter Geld.

Erst wenn es nach vier Jahren der Parlamentsabstinenz nicht für den Wiedereinzug ins Parlament reicht, muss der Bund die Förderung an die betroffene Stiftung stoppen.

Pro „Völkerverständigung“ und „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“

Eine weitere Grundvoraussetzung für einen Förderanspruch ist „die Gewähr, für die freiheitliche demokratische Grundordnung [FDGO] sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“. Für die Überprüfung, ob eine Stiftung die Verfassungs- und FDGO-Grundsätze einhält, soll laut Gesetz das Bundesinnenministerium (BMI) zuständig sein.

Sofern das Ministerium eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist“, feststellen sollte, darf gemäß Paragraf 2 Absatz 4 Satz 4 StiftFinG der Geldfluss eingestellt werden (BT-Drucksache 20/8726, PDF).

Der Gesetzesentwurf war de facto so gestrickt worden, dass die Stiftungen aller im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD weiterhin Fördergelder erhalten können, während die 2017 gegründete, AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) de jure (noch) keinen Anspruch hat. Genau diesen hatte die AfD aber erwirken wollen, als sie vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gezogen war. Denn ihre eigene Stiftung war bereits für die Jahre 2018 bis 2022 von staatlichen Fördermitteln ausgeschlossen worden.

Das höchste deutsche Gericht kam daraufhin mit Urteil vom 22. Februar 2023 zu dem Schluss, dass das Parlament am besten ein eigenes Gesetz verabschieden sollte, um die Stiftungsfinanzierung rechtssicher zu regeln (Az: 2 BVE 3/19). Geldzuweisungen an parteinahe Stiftungen waren zuvor jahrzehntelang schlicht über das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz geregelt worden.

Abgeordnete der AfD-Fraktion im Bundestag bei der Abstimmung zum Stiftungsfinanzierungsgesetz (10.11.2023)

Abgeordnete der AfD-Fraktion im Bundestag bei der Abstimmung zum Stiftungsfinanzierungsgesetz (10.11.2023). Foto: Bildschirmfoto/Bundestag.de

„Kein Steuergeld für Verfassungsfeinde“

„Wer ein Urteil bestellt und damit nicht zufrieden ist, muss mit den Folgen leben“, spottete Ansgar Heveling (CDU), der Justiziar der Unionsfraktion, während der rund 40-minütigen Bundestagsdebatte, die der Abstimmung im Plenum vorausgegangen war, in Richtung AfD.

Von den Rednern der übrigen Parteien wurden die Abgeordneten der AfD immer wieder als „Verfassungs-“ oder „Demokratiefeinde“ bezeichnet. Der Sozialdemokrat Prof. Johannes Fechner, Justiziar der SPD, hatte gleich zu Beginn den Ton gesetzt, als er den Slogan „Kein Steuergeld für Verfassungsfeinde“ bemühte. Clara Bünger, die rechtspolitische Sprecherin der Linken, betonte mit Blick auf die AfD, der Staat sei nicht verpflichtet, „menschenfeindliches Denken zu fördern“. Carmen Wenger (SPD) nannte die AfD-Abgeordneten „Verfassungsfeind:Innen“.

Der Grüne Konstantin von Notz sprach über Parteien, die gezielt „Extremisten“ hinter sich versammelten, um sich dann als deren „Sprachrohr“ zu betätigen: Wer so etwas tue, der dürfe nicht staatlich gefördert werden (Video auf „Bundestag.de“).

Albrecht Glaser, der Vertreter der AfD-Fraktion, warf seinen politischen Konkurrenten vor, den Staat „durch Selbstbedienung“ zu delegitimieren und empfahl mit Blick auf die aktuellen Umfrageergebnisse: „Machen Sie weiter so!“

Ein interessantes Detail am Rande enthüllte pünktlich zu seinem 31. Geburtstag der CDU-Redner Philipp Amthor: In jüngeren Jahren hätten sowohl Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) als auch Dr. Alice Weidel, die Co-Bundessprecherin der AfD, Stipendien der unionsnahen Konrad-Adenauer-Stiftung erhalten.

Alternativer AfD-Entwurf abgelehnt

Parallel zum StiftFinG-Entwurf hatte auch die AfD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen eingereicht (BT-Drucksache 20/8737, PDF). Doch der war bereits in der zweiten Lesung von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden.

Am Vortag der Abstimmung hatte Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, ihre Einschätzung zur Sache veröffentlicht: Weil künftig letztlich das Bundesinnenministerium (BMI) beziehungsweise das ihm unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu entscheiden hätten, welche Stiftung anspruchsberechtigt sei, habe die Regierung nun die Möglichkeit erhalten, „Gesinnungsprüfungen durchzuführen und die politische Konkurrenz nach eigenem Ermessen von der Stiftungsfinanzierung auszuschließen“.

Zudem würde es durch „das Erfordernis eines Dritteinzuges [einer Parteifraktion in den Bundestag, Anmerkung der Epoch Times] für die etablierten Parteien noch einfacher, ihre Vormachtstellung gegenüber neuen politischen Mitbewerbern abzuschirmen“. Das gelte nicht nur für die AfD, sondern auch für „andere erstarkende Kräfte wie zum Beispiel die Freien Wähler“. Harder-Kühnel abschließend:

Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, behält sich die AfD eine Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht vor.“

Dr. Ulrich Vosgerau will das StiftFinG vor dem Bundesverfassungsgericht „zu Fall bringen“. Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

AfD-Jurist will Novelle kippen lassen

Der sachverständige Jurist der AfD, der Berliner Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau, hatte bereits am 16. Oktober im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat angekündigt, die Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht wieder zu Fall zu bringen, „genau wie ich Ihre bisherige Regelung zu Fall gebracht habe“.

Er halte das StiftFinG für „verfassungswidrig“ und „verfassungsfeindlich“: Es handele sich um ein „Maßnahmengesetz“, welches „speziell gegen die parteipolitische Neutralität“ und „speziell gegen die Chancengleichheit der politischen Parteien“ angefertigt worden sei. In Wahrheit gehe es nur darum, speziell die Interessen der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung auszuhebeln.

Nach den Angaben aus dem Gesetzentwurf steht im Bundeshaushalt für das Jahr 2023 eine Gesamtförderungssumme für politische Stiftungen in Höhe von „rund 697 Millionen Euro“ bereit.



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