Noch bis März kein Haushalt 2024: Unionsländer bremsen Ampel aus

Am Freitag sollte im Bundesrat eigentlich die Beschlussfassung über das Haushaltsfinanzierungsgesetz stattfinden. Ohne dieses kann der Haushalt 2024 keine Bindungswirkung entfalten. Die unionsgeführten Länder haben nun eine Vertagung erzwungen.
Beratungen im Bundesrat: Der Bundesrat muss dem Haushaltsfinanzierungsgesetz nicht zustimmen, könnte aber Einspruch einlegen.
Beratungen im Bundesrat: Der Bundesrat muss dem Haushaltsfinanzierungsgesetz nicht zustimmen, könnte aber Einspruch einlegen.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Von 1. Februar 2024

Noch mindestens bis in das letzte Drittel des März wird es keine Grundlage für mehrere Schlüsselelemente des Haushalts 2024 geben. Das steht seit Donnerstag, 1. Februar, fest. Auf Druck der unionsgeführten Länder hat der Bundesrat die Beratung über das Haushaltsfinanzierungsgesetz von der Tagesordnung genommen. Eigentlich wollte die Ampel das Gesetz am Freitag im Bundesrat verabschieden.

Haushalt 2024 weiterhin nicht in Geltung gesetzt

Nun dauert es zumindest bis 22. März, bis das Haushaltsfinanzierungsgesetz behandelt werden kann. Der von der Ampel beschlossene Haushalt 2024 kann damit erst verzögert in Kraft treten. Die Union hat unterdessen aber offenbar ihre Hoffnung nicht aufgegeben, dass öffentlicher Druck die Ampel noch zu Veränderungen zwingt.

Wie „Bild“ berichtet, sind die anhaltenden Proteste der Bauern der Anlass für die Union gewesen, die Verschiebung zu erzwingen. Dies hat das Blatt „aus Parlamentskreisen“ erfahren. Demnach hat es der Ständige Beirat der Länderkammer unterlassen, die Beratung zum Haushaltsfinanzierungsgesetz auf die Tagesordnung zu setzen.

Kein Vetorecht des Bundesrates gegen Haushaltsbeschluss

Grundsätzlich hat der Bundesrat nur noch wenige Möglichkeiten, den Bundeshaushalt zu beeinflussen. Ein Vetorecht steht ihm nicht zu. Bis er das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen hat, gilt weiter die vorläufige Haushaltsführung. Darüber hinaus hat der Bundesrat lediglich die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Er kann auch gegen den Haushalt Einspruch erheben. Die letztliche Entscheidung über den Bundeshaushalt obliegt jedoch dem Bundestag.

Allerdings ist der rechtsgültige Beschluss des Haushaltsfinanzierungsgesetzes erforderlich, um mehrere Änderungen zum Haushalt 2024 in Geltung zu setzen. Dies bezieht sich auf mehrere Punkte, die der Bund unter dem Eindruck des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zur Schuldenbremse abändern möchte.

Verzögerung beim Haushalt 2024 trifft auch Verschärfung beim Bürgergeld

Die Bundesregierung selbst nennt in diesem Kontext unter anderem die Erhöhung der derzeit geltenden Sätze der Luftverkehrsteuer zum 1. Mai 2024. Dazu geht es um die Verwendung von Einnahmen aus Offshore-Windkraft-Ausschreibungen zur Finanzierung des nun verzögerten Aus für die Agrardieselregelung.

Als „Entgegenkommen“ gegenüber den protestierenden Bauern hatte die Ampel zugesagt, die Abschaffung der Steuervergünstigung über drei Jahre zu erstrecken. Die Kfz-Steuer für Landmaschinen wird nicht eingeführt. Auch die Neuregelung der Steuerbegünstigung für Agrardiesel selbst kann erst mit Beschluss des Haushaltsfinanzierungsgesetzes greifen.

Gänzlich eigennützig ist das Gebaren der Union dabei nicht. Immerhin blockiert sie damit auch die wesentlich von ihr selbst betriebenen Verschärfungen beim Bürgergeld – inklusive der Abschaffung des Bonus. Dieser gilt bisher für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen. Künftig soll es ihn nur noch für solche geben, die auf die Erlangung eines Berufsabschlusses gerichtet sind.



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