Opferbeauftragte kritisieren geplante Beschränkung der Nebenkläger als „rückschrittlich“

Ein "Opferanwalt auf Staatskosten ist eines der wichtigsten Rechte von Opfern im Strafverfahren", heißt es in einem Brief vom Terroropfer-Beauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD). Eine Regelung, mit der dieses Recht beschränkt werde, "ist daher kritisch zu betrachten".
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JusticiaFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. November 2019

Opferbeauftragte kritisieren die geplante Beschränkung der Zahl der Nebenkläger in Gerichtsverfahren. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Laut einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll für mehrere Opfer mit „gleichgerichteten Interessen“ künftig ein gemeinsamer Rechtsbeistand bestellt werden können.

Damit reagiert die Bundesregierung auf Mammutverfahren wie den NSU-Prozess mit fast 60 Nebenklageanwälten oder den Loveparade-Prozess, der wegen der vielen Beteiligten im Düsseldorfer Kongresscenter verhandelt wird.

Roland Weber, Opferbeauftragter des Landes Berlin, kritisierte das Vorhaben der Großen Koalition als „rückschrittlich“. Es stehe auch im Widerspruch zu Versprechen der Bundesregierung, die nach dem Breitscheidplatz-Anschlag verkündet hatte, Gewaltopfer und Hinterbliebene besser zu unterstützen.

Großprozesse mit mehreren Dutzend Nebenklägern seien die Ausnahme: „Die Funktionsfähigkeit der Gerichte ist nicht in Gefahr“, so der Opferbeauftragte weiter. Auch der Terroropfer-Beauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), warnte kürzlich vor den Reformplänen:

Ein „Opferanwalt auf Staatskosten ist eines der wichtigsten Rechte von Opfern im Strafverfahren“, heißt es in einem Brief an das von Christine Lambrecht geführte Justizministerium, über den der „Spiegel“ berichtet. Eine Regelung, mit der dieses Recht beschränkt werde, „ist daher kritisch zu betrachten“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Das Bundeskabinett winkte den Gesetzentwurf Ende Oktober trotzdem durch, nun muss der Bundestag entscheiden. (dts)



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