Regierungskoalition einigt sich auf Arbeitsbedingungen in Fleischindustrie

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Bundesarbeitsminiser Hubertus Heil spricht bei der Sitzung des Bundestags.Foto: Kay Nietfeld/dpa/dpa
Epoch Times28. November 2020

Nach monatelangem Tauziehen hat sich die große Koalition auf ein Gesetz gegen Ausbeutung in der Fleischindustrie verständigt. Kern des sogenannten Arbeitsschutzkontrollgesetzes von Union und SPD ist ein Verbot von Werkverträgen in Großbetrieben. Verbesserungen sind auch für die Unterbringung ausländischer Beschäftigter vorgesehen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einem „großen Schritt“ und zeigte sich zuversichtlich, dass mit dem Gesetz „ordentliche Arbeitsverhältnisse“ geschaffen werden könnten.

Werkverträge in der Fleischindustrie sollen ab Januar verboten werden, wie Heil am Freitag auf einer Pressekonferenz in Berlin sagte. Das Verbot von Leiharbeit folge ab April. Vollständig verboten wird sie demnach aber nur beim Schlachten und Zerlegen.

Verbot der Leiharbeit tritt nach drei Jahren in Kraft

In der Fleischverarbeitung soll nach dem Gesetzentwurf das Verbot der Leiharbeit nach drei Jahren in Kraft treten. Bis dahin ist Leiharbeit aber nur möglich, wenn die Arbeitnehmervertreter in einem Tarifvertrag zustimmen, wie Heil ausführte.

In diesem Fall sei eine Begrenzung der Zahl der Leiharbeiter auf acht Prozent aller Beschäftigten während maximal vier Monaten vorgesehen. Zudem sollen die gleichen Arbeits- und Lohnbedingungen wie für die Stammbelegschaft gelten.

Die Auslagerung von Tätigkeiten in Subunternehmen habe in der Branche zu einem „System organisierter Verantwortungslosigkeit geführt“, begründete Heil die schärferen Regeln. Ziel sei es, „ausbeuterische Verhältnisse“ in der Fleischindustrie zu beenden. Ausnahmen von den Regelungen soll es nur für kleine Betrieb des Fleischerhandwerks mit bis zu 50 Mitarbeitern geben.

Es gibt Vorgaben für die Unterkünfte Beschäftigter

Vorgesehen sind laut Heil zudem mehr Arbeitsschutzkontrollen und flächendeckende verpflichtende Prüfquoten. Die zuständigen Behörden der Bundesländer müssten sicherstellen, „dass der Arbeitsschutz auch tatsächlich eingehalten wird“. Beenden will Heil mit dem Gesetz auch „Arbeitszeitbetrug“ durch Unternehmen, die künftig Arbeitszeit „manipulationssicher“ digital erfassen müssten.

Verschärft werden auch die Vorgaben für die Unterkünfte insbesondere ausländischer Beschäftigter. Auch sollen ausländische Arbeiter vor Ausbeutung etwa durch muttersprachliche Hilfsangebote geschützt werden. Das bis zuletzt innerhalb der Bundesregierung umstrittene Gesetz soll noch vor Weihnachten im Bundestag beschlossen werden.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßte die Einigung. „Das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit ist ein Meilenstein und macht den Weg frei für einen echten Neustart in der Fleischbranche“, erklärte NGG-Chef Guido Zeitler.

Zeitler: Arbeitgeber sollen bundesweiten Tarifvertrag mit Gewerkschaft abschließen

„Endlich müssen die Fleischkonzerne Verantwortung übernehmen und können sich nicht mehr mit fadenscheinigen Ausreden hinter dubiosen Subunternehmen verstecken.“ Zeitler rief die Arbeitgeber auf, nun einen bundesweiten Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abzuschließen.

Linken-Politikerin Jutta Krellmann kritisierte, die Union habe in das neue Gesetz ein „Schlupfloch“ hinein verhandelt und das ursprünglich geplante, vollständige Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit verhindert. „Es ist nun an Gewerkschaften und Betriebsräten, sich gegen prekäre Beschäftigung zu stemmen.“

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Beate Müller-Gemmeke und der Grünen-Agrarpolitiker Friedrich Ostendorff bezeichneten das Gesetz als „gerade noch akzeptabel“. Ein Gesetz in der früher vorgelegten Form „wäre besser gewesen“. (afp)



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