Rekord bei Immunitätsaufhebungen von Bundestagsabgeordneten

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Die Abgeordneten sitzen während einer Generaldebatte zum Bundeshaushalt im Bundestag.Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
Epoch Times27. August 2021

Seit mindestens 30 Jahren sind noch nie so viele Bundestagsabgeordnete ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten wie in dieser Wahlperiode (2017-2021). Das geht aus Zahlen des Bundestags hervor, über die das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ berichtet. So hat sich die Zahl der Abgeordneten, deren Immunität aufgehoben wurde, allein im Vergleich zur vorherigen Legislatur 2013 bis 2017 mehr als vervierfacht.

23 Mal hat das Plenum im Bundestag demnach entschieden, dass gegen einen Volksvertreter oder eine Volksvertreterin ermittelt werden darf. Betroffen sind insgesamt 18 Politiker aller Parteien außer der Grünen. Mit der in Artikel 46 Absatz 2 des Grundgesetzes garantierten Immunität sind Bundestagsabgeordnete vor Strafverfolgung geschützt, schreibt das Magazin.

Die Polizei darf nur wegen einer mutmaßlichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier verhaften, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt – es sei denn, er wird unmittelbar oder am Tag nach der Tat festgenommen. Auch bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens muss der Bundestag erst zustimmen. Die Gründe, warum Ermittlungsbehörden gegen Abgeordnete vorgehen wollen, waren ganz unterschiedlich, darunter auch die Masken-Affäre der Union. (dts)



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