Scheuer plant „Baurecht nach Willkür“ für Verkehrsprojekte

Eine Art "Turbo-Baurecht" für einzelne Verkehrsprojekte statt "langwieriger Planfeststellungsverfahren" plant Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) für sechs Pilotprojekte. Was Scheuer plane, seien "Baugenehmigungen mit der Brechstange", sagte Grünen-Chef Anton Hofreiter.
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Verkehrsminister Andreas Scheuer.Foto: Lisa Ducret/dpa
Epoch Times17. Oktober 2019

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant eine Art „Turbo-Baurecht“ für einzelne Verkehrsprojekte. Statt „langwieriger Planfeststellungsverfahren“ solle an sechs Pilotprojekten eine Genehmigung per Gesetz im Bundestag erprobt werden, teilte das Verkehrsministerium am Donnerstag mit, nachdem die „Neue Osnabrücker Zeitung“ über die Pläne berichtet hatte. Die Grünen lehnten dieses Vorhaben ab.

Scheuer sprach davon, bei „klimafreundlichen Verkehrsträgern wie dem Schiff und der Bahn“ müsse die Umsetzung „schneller werden“. Durch den Beschluss des Bundestags statt der Verfahren durch Behörden erhofft er sich demnach auch eine höhere Akzeptanz für die Projekte. Das Gesetz ist dem Ministerium zufolge derzeit in der Ressortabstimmung und soll „zeitnah dem Bundestag vorgelegt werden“. Der „NOZ“ zufolge, die sich auf Scheuers Staatssekretär Enak Ferlemann beruft, unterstützt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Pläne.

Testen will der Bund das Bauen per Gesetz zunächst an sechs Ausbauprojekten – fünf auf dem Wasser und einem auf der Schiene. So soll die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und die Erweiterung des Wesel-Datteln-Kanals ebenso vom Bundestag genehmigt werden wie die Vertiefung von Unter- und Außenweser, Mittelrhein und Untermain. Zudem solle der zweigleisige Ausbau der Marschbahnstrecke vor und auf der Insel Sylt gesetzlich beschlossen werden.

Die Planung per Gesetz könnte für mehr Tempo sorgen, weil keine langen und oft mehrstufigen Klageverfahren gegen eine Baugenehmigung mehr möglich wären. Einziger Weg zur Verhinderung eines Projekts wäre dann eine Klage gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, schrieb die „NOZ“ dazu. Eine solche Klage können demnach nur die Bundes- oder eine Landesregierung oder ein Viertel der Abgeordneten beantragen, nicht Bürger oder Verbände.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter kritisierte die Pläne. Was Scheuer plane, seien „Baugenehmigungen mit der Brechstange“, sagte er ebenfalls der „NOZ“. Damit wollten der Minister und sein Staatssekretär die Bürgerbeteiligung beschneiden und „ein Baurecht nach Willkür von SPD und Union schaffen“.

Nötig seien hingegen Planungsverfahren, „die die Menschen und Nichtregierungsorganisationen einbeziehen“, sagte Hofreiter. Diese müssten effizienter, transparenter und bürgernäher sein. Das gehe aber nicht, wenn die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen gestellt werde.

Ferlemann räumte in der „NOZ“ ein, dass nicht jede Baumaßnahme per Gesetz genehmigt werden könne. „Aber für einige Projekte würde es gehen“, zitierte ihn die Zeitung. (afp)



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