Scholz‘ Anwalt forderte Einstellung der Cum-Ex-Affäre

In der Cum-Ex-Affäre ermittelte die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen den früheren Bürgermeister und jetzigen Kanzler Olaf Scholz. Davon wusste dieser angeblich nichts. Schreiben seines Anwalts zeigen jedoch, dass das offenbar nicht stimmte.
Titelbild
Bundeskanzler Olaf Scholz. Symbolbild.Foto: MICHAEL KAPPELER/POOL/AFP via Getty Images
Epoch Times30. Dezember 2021

Bundeskanzler Olaf Scholz ist in der Vergangenheit wegen des Hamburger Cum-Ex-Skandals in die Kritik geraten. Das Verfahren gegen den SPD-Politiker ist mittlerweile mit der Begründung eingestellt worden, es hätten sich „keine zureichenden Verdachtsmomente für Straftaten“ ergeben.

Nun hat eine Kleine Anfrage der CDU zutage gebracht, dass sich der Anwalt von Scholz während des Wahlkampfes mehrfach bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg gemeldet hat und auf die Einstellung des Verfahrens drängte. Die Antwort auf die CDU-Anfrage liegt dem „Manager-Magazin“ vor.

Das Brisante daran: Sowohl der Anwalt von Scholz, als auch Scholz selbst waren zu diesem Zeitpunkt offiziell noch gar nicht über das Verfahren in Kenntnis gesetzt worden. Es liefen lediglich Vorermittlungen.

„Ich frage mich schon, wie Scholz von den Ermittlungen überhaupt Wind bekommen hat, wenn ihn die Staatsanwaltschaft gar nicht informiert hatte“, kommentierte der CDU-Abgeordnete Richard Seelmaecker den Vorfall. „Offensichtlich gibt es in der Hamburger Justiz ein Leck.“

Vorermittlungsverfahren

Nach Angaben des Senats war Olaf Scholz in dem Vorermittlungsverfahren nie rechtliches Gehör gewährt worden, weil keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat vorlagen. Die Staatsanwaltschaft erklärte in der Vergangenheit, dass Scholz nicht in das Vorermittlungsverfahren einbezogen und auch sein Umfeld nicht unterrichtet worden sei.

Die inzwischen eingestellten Vorermittlungen hatten nach der ersten Berichterstattung zu Scholz‘ Rolle in der Cum-ex-Affäre um die Warburg-Bank im Februar 2020 begonnen und waren erst vor zwei Wochen offiziell bekannt geworden.

Nach Angaben des Senats wandte sich Scholz‘ Anwalt jedoch bereits am 17. März 2021 an die Staatsanwaltschaft als Rechtsvertreter des damaligen Kanzlerkandidaten. Am 22. April schickte Scholz Rechtsanwalt ein Schreiben an die Hamburger Staatsanwaltschaft, in dem er die sofortige Einstellung des Verfahrens forderte.

Neben Scholz war auch Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher in der Cum Ex-Affäre um die Warburg-Bank ins Visier der Hamburger Staatsanwaltschaft geraten, wie NDR berichtete. Auch in seinem Fall hatten die Vorprüfungen laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft „keine zureichenden Verdachtsmomente für Straftaten“ ergeben. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

Erinnerungslücken

Hintergrund der Cum-Ex-Affäre: Scholz hatte sich 2016 als Hamburger Bürgermeister zweimal mit Inhabern der Warburg-Bank in seinem Amtszimmer getroffen und anschließend mit einem der Banker telefoniert. Kurze Zeit später ließ die Stadt Hamburg eine Steuerrückzahlungsforderung an die Bank in Höhe von 47 Millionen Euro fallen.

Bei einer Anhörung im Parlamentarischen Ausschuss, der die Rolle mehrerer Politiker in dem Fall klären wollte, konnte sich der jetzige Bundeskanzler weder an die Treffen noch an das Telefonat erinnern. Eine Einflussnahme seitens der Politik auf die Entscheidung des Finanzamts schloss er jedoch aus. Mehrere Zeugen im Untersuchungsausschuss bestätigten dies.

Der für die Bank zuständige Sachbearbeiter im Finanzamt für Großunternehmen war jedoch – anders als seine Vorgesetzten – der Meinung, dass die Warburg Bank hätte zur Kasse gebeten werden müssen. „Ich war der Ansicht, dass das Geld zurückgefordert werden muss“, sagte er. Mit Blick auf die letztlich gegenteilige Entscheidung sagte er: „In der Bank sind die Sektkorken geknallt.“

Drei Wochen vor der Bundestagswahl im September stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Einleitung von Ermittlungen ein, was im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss für Aufregung sorgte, weil die Abgeordneten über das Verfahren nicht informiert worden waren. Die Opposition hat dem Hamburger Senat eine Täuschung des Parlaments und mangelnden Aufklärungswillen vorgeworfen. Inzwischen hat der Ausschuss die Akten angefordert.
Bei „Cum Ex“-Geschäften verschoben Finanzakteure große Aktienpakete mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch rund um den Dividenden-Stichtag in einem vertrackten System und ließen sich dann Steuern mehrfach erstatten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist das inzwischen strafbar. (nh)


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