Schwesig (SPD): „Corona-Notbremse ist zusätzlicher Stress für Bürger“

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Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela SchwesigFoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times24. April 2021

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), hat vor zusätzlichem Stress für die Bürger durch die bundesweite Corona-Notbremse gewarnt. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz werde es in Landkreisen, bei denen der Inzidenzwert um die 100 schwankt, „ein ständiges Hin und Her zwischen Öffnen und Schließen geben“, sagte Schwesig der Zeitung „Welt“ (Samstagsausgabe, 24. April). „Mal gelten die Ausgangsbeschränkungen, mal nicht. Mal öffnen die Baumärkte, mal sind sie zu.“

Schwesig geht nach eigenen Angaben nicht davon aus, dass dies dazu beiträgt, die Corona-Zahlen deutlich zu senken. „Und es sorgt für zusätzlichen Stress bei den Bürgerinnen und Bürgern“, sagte die SPD-Politikerin.

Der Deutsche Landkreistag kritisierte ebenfalls in der „Welt“, dass nächtliche Durchfahrten durch Landkreise mit Inzidenzen über 100 künftig untersagt seien. Dies sei „lebensfremd“ und lasse sich kaum kontrollieren, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager (CDU). „Dafür müsste man Autos anhand von Kennzeichen anhalten.“ Von einem Gesetz müsse man aber erwarten können, dass es „durchgehend umsetzbar“ ist, erklärte er. „Außerdem müssen Regelungen, die tief in die Grundrechte eingreifen, von den Menschen akzeptiert werden.“

Die Regelungen für die neue bundesweite Corona-Notbremse gelten seit Samstag. Die Bremse wird in Gebieten gezogen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz die Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern übersteigt. Besteht diese an drei aufeinanderfolgenden Tagen, treten am übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft, zu denen unter anderem Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 und 05.00 Uhr zählen. Diese ist besonders umstritten. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits Klagen gegen das Gesetz anhängig.

Heinrich: „Ausgangssperren verhindern riskante Treffen“

Für den Virchowbund der niedergelassenen Ärzte sind die neuen Regelungen Grund zum Optimismus. „Ich sehe die Chance, dass die dritte Welle gerade gebrochen wird“, sagte der Vorsitzende Dirk Heinrich der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der wachsende Impfeffekt und die bisherigen Lockdown-Maßnahmen hätten die Zahlen bereits stabilisiert, nun greife die Notbremse.

Die Ausgangssperren würden „die riskanten Treffen in den Abendstunden wirksam verhindern, denn man kommt sonst ja nicht mehr nach Hause“, sagte Heinrich. „Derzeit finden noch zu viele Ansteckungen im Privatbereich statt.“

Seine Überzeugung: „Wir werden den Wettlauf zwischen Impfquote und Inzidenzen gewinnen, wenn wir jetzt noch zwei, drei Wochen die Füße still halten, den Lockdown ertragen und beim Impfen schneller werden“, sagte Heinrich. „Ende Mai wird die Lage deutlich entspannter sein. Dann werden wir etwa zwölf Millionen Menschen zusätzlich geimpft haben, dann sind 30, 35 Prozent der Menschen geimpft, und das hilft ganz enorm.“

Altmaier: Ausnahmen für Geimpfte „im Juni oder Juli“

Wirtschaftsminister Peter Altmaier geht davon aus, dass „im Juni oder Juli“ über Ausnahmen für Corona-Geimpfte gesprochen werden kann. Das sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Also ob Menschen, die zweimal geimpft sind, der Aufenthalt in Quarantäne erspart werden kann – etwa nach Kontakten mit Infizierten oder nach Auslandsreisen. Oder ob die Menschen ein Restaurant besuchen können, ohne vorher einen Schnelltest zu machen. Ich kann mir das gut vorstellen.“

Die heikle Frage, welche Beschränkungen für Geimpfte wegfallen sollen, wird laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag mit im Zentrum stehen. Ein Aspekt sei: „Wie behandele ich vollständige Geimpfte in Relation zu tagesaktuell negativ Getesteten?“ Voller Impfschutz könne einem negativen Testergebnis gleichgestellt werden. Das betrifft nach Angaben des CDU-Politikers etwa den Wegfall der Quarantänepflicht nach einem Kontakt zu einem Infizierten, die Regeln bei Einreiseverordnungen und bei Öffnungsschritten etwa für Geschäfte.

Bereits am Freitag hieß es zudem, dass die Regierung für die Runde der Länderchefs eine Übersicht zu den Rechtsfragen vorbereite. Nach einem Bericht der „Bild“ hat das Bundesjustizministerium eine entsprechende Vorlage erarbeitet. In dem Papier heißt es demnach: Es sei „nach aktueller Feststellung des Robert Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete“. Daher seien die Erleichterungen oder die Ausnahmen auch für Geimpfte und Genesene vorzusehen. Das Papier befinde sich aber noch in Abstimmung.

Mögliche Umsetzungen könnte der Bund mit der neu im Infektionsschutzgesetz eingeführten Ermächtigung für Verordnungen treffen – mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. (afp/dpa)



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