Sozialpaket II soll Donnerstag im Bundestag beschlossen werden – Überblick der Änderungen

Ein als Sozialpaket II bezeichnete Bündel von Gesetzen soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Enthalten sind zahlreiche Erhöhungen bei Geldleistungen für durch den Lockdown der Wirtschaft arbeitslos gewordene oder in Kurzarbeit befindliche Personen.
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Zahlreiche Neuregelungen im Sozialpaket II  betreffen die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit an Bedürftige.Foto: Marijan Murat/dpa/dpa
Epoch Times13. Mai 2020

Der Bundestag will am Donnerstag das Sozialpaket II beschließen. Es sieht mehr Geld für Kurzarbeiter und Erwerbslose, aber auch für sozial schwache Familien und Bezieher von Waisenrenten vor. Wenn der Bundestag das Paket verabschiedet, wird der Bundesrat am Freitag aller Voraussicht nach das Paket bestätigen, damit es in Kraft treten kann.

Kurzarbeitergeld

Wer wegen der Corona-Krise nur 50 Prozent oder weniger arbeitet, bekommt mehr Kurzarbeitergeld: Bislang werden generell 60 Prozent des entgangenen Nettolohns ersetzt, mit der Neuregelung sind es ab dem vierten Monat 70 Prozent, ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 Prozent.

Für Eltern erhöht sich die Leistung von 67 auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres.

Eine Doppelverdiener-Familie mit einem Kind, die vor der Corona-Krise 4100 Euro netto verdient hat, soll, statt bisher 2700 Euro, nunmehr 3500 Kurzarbeitergeld erhalten.

Hinzuverdienst

Wer in Kurzarbeit ist, darf zudem rückwirkend ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen – die Grenze liegt bei der vollen Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit. Zudem soll der Arbeitslosengeld-I-Bezug für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren regulärer Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 nach den bisherigen Regelungen auslaufen würde.

Arbeitslosengeld II

Der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung wird verbessert: Für Menschen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erschöpfen würde, wird die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert.

Familien

Kinder und Schüler, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, sollen auch während der Schließung von Kita und Schule weiter ein warmes Mittagessen erhalten. Dies gilt auch für Kinder im Kinderzuschlags- oder Wohngeldbezug.

Waisenrenten

Die Waisenrenten für 18- bis 27-Jährige sollen auch dann weitergezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Krise Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.

Arbeitsgerichte

Wegen der Corona-Krise wird vorübergehend die Möglichkeit geschaffen, dass ehrenamtliche Richter der mündlichen Verhandlung per Viedoübertragung beiwohnen können. (afp/al)

 

 



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