Spahn will Änderung der Verfassung – für Sanktionen bei Bürgergeld

Jobcenter sollen Arbeitslosen das Bürgergeld künftig vorübergehend streichen können, wenn diese Jobangebote verweigern. Unionsfraktionsvize Spahn will das in die Verfassung aufnehmen.
Unionsfraktionsvize Jens Spahn äußerte sich zu den verschärften Sanktionen beim Bürgergeld.
Unionsfraktionsvize Jens Spahn äußerte sich zu den verschärften Sanktionen beim Bürgergeld.Foto: Helmut Fricke/dpa
Epoch Times14. Januar 2024

Unionsfraktionsvize Jens Spahn hat eine Verfassungsänderung für schärfere Sanktionen beim Bürgergeld angeregt. „Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.“

„Wem ein Angebot gemacht oder wer gefördert wird, hat die Pflicht, dies auch zu nutzen. Wer sich dann immer noch verweigert, kann sich nicht darauf verlassen, durch andere finanziert zu werden. Das lässt sich so auch in die Verfassung aufnehmen“, fügte Spahn hinzu.

Die von der Bundesregierung geplanten Sanktionsverschärfungen im Bürgergeld wertete er als ersten Schritt in die richtige Richtung, der aber noch lange nicht reiche.

Verschärfungen beim Bürgergeld kommen

Das Bundeskabinett hatte am Montag grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern.

„Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden“, heißt es nach Informationen von dpa im entsprechenden Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes.

IG-Metall-Chefin: „Hier wird nach unten getreten“

Die Regierung beruft sich darauf, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich auch einen kompletten Leistungsentzug als möglich erachtet hat, wenn ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert.

IG-Metall-Chefin Christiane Benner kritisierte die geplante Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld als „reine Symbolpolitik“.

„Wir haben eine äußerst geringe Zahl radikaler Jobverweigerer“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Benner kritisierte: „Hier wird nach unten getreten, obwohl es schwarze Schafe häufig auf der Kapitalseite gibt – Steuerflucht, Betrug, Täuschung. Und die verursachen größeren Schaden, auch gesellschaftlich, als die wenigen Bürgergeldempfänger, auf die sich die Diskussion gerade einschießt.“ (dpa/red)



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