SPD ist empört: Das sei der „Sündenfall“ von Kretschmann – „Nackte Panik aus Angst vor dem Volk“

Das Innenministerium in Stuttgart wies die Zulassung eines Volksbegehrens auf gebührenfreie Kitas zurück - die SPD reagiert empört. Damit sei Kretschmanns "wohlgepflegter Ruf als bürgernaher und glaubwürdiger Landesvater" endgültig Vergangenheit.
Titelbild
Kinder beim Spielen.Foto: iStock
Epoch Times4. März 2019

In Baden-Württemberg ist das Vorhaben der SPD vorerst gescheitert, ein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas auf den Weg zu bringen. Das Innenministerium in Stuttgart erklärte den Antrag der SPD auf Zulassung eines solchen Volksbegehrens am Montag aus rechtlichen Gründen für unzulässig.

Die SPD attackierte deshalb Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Der Regierungschef wies Vorwürfe zurück und sprach dem Innenministerium sein „volles Vertrauen“ aus.

Das CDU-geführte Innenministerium begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass nach der Landesverfassung keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über das Staatshaushaltsgesetz und Abgabengesetze stattfänden.

Es sei bei der Prüfung „ausschließlich“ um eine Rechtsfrage gegangen, erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Die Juristen seien dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der SPD-Antrag nicht zulässig sei.

Das sei der „Sündenfall“ von Kretschmann – „Nackte Panik aus Angst vor dem Volk“

Die SPD reagierte empört und griff vor allem Ministerpräsident Kretschmann an. Das sei der „Sündenfall“ des Regierungschefs, erklärte SPD-Landeschef Andreas Stoch. Kretschmanns „wohlgepflegter Ruf als bürgernaher und glaubwürdiger Landesvater“ sei damit endgültig Vergangenheit.

In der schwarz-grünen Landesregierung herrsche „offensichtlich nackte Panik aus Angst vor dem Volk“. Die Sozialdemokraten kündigten an, vor den Verfassungsgerichtshof des Landes zu ziehen.

Ministerpräsident Kretschmann verteidigte die Entscheidung. „Das Innenministerium hat mein volles Vertrauen, und ich persönlich halte dieses Ergebnis auch für plausibel“, erklärte der Regierungschef.

Zu Vorwürfen, die Entscheidung sei politisch motiviert, sage er „ganz klar, dass es sich hier um eine rein verfassungsrechtliche Prüfung handelte“. Es sei also ausschließlich um eine fachliche Beurteilung gegangen, politische Erwägungen hätten keine Rolle gespielt. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion