Thüringer AfD scheitert mit Eilantrag gegen Corona-Verordnung der Landesregierung

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Alternative für Deutschland (AfD)Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times25. Juni 2020

Die AfD in Thüringen ist vor Gericht mit einem Eilantrag gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung gescheitert. Wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof am Donnerstag in Weimar mitteilte, wird die Infektionsschutzgrundverordnung bis zur Entscheidung in einem späteren Hauptsacheverfahren nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die von der AfD gerügten Grundrechtsverletzungen seien aus Gründen eines effektiven Infektionsschutzes „von eher geringem Gewicht und deshalb vorübergehend hinzunehmen“, erklärte das Gericht.

Ohne andauernde Gegenmaßnahmen wäre noch immer die Möglichkeit weiterer Infektionsketten mit schwerwiegenden Folgen denkbar. Zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit aber sei der Staat nicht nur berechtigt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet, erklärte das Gericht in seiner am Mittwoch getroffenen Entscheidung.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag will mit ihrer Klage die Verordnungen der Landesregierung auf den Prüfstand stellen lassen. Sie begründet dies mit Eingriffen in Grundrechte, etwa in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Bleibe die Verordnung in Kraft und folgten weitere Rechtsverordnungen, so stiegen in der Folge auch die Steuerausfälle weiter an und viele Unternehmen wären von dauerhafter Schließung bedroht, argumentierte die AfD unter anderem.

Die Klage richtete sich gegen frühere Verordnungen. Inzwischen lockrte Thüringen die Beschränkungen wegen der Corona-Epidemie drastisch. (afp)



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