Tortenwurf auf Wagenknecht bleibt wohl ohne strafrechtliche Folgen

Der Sprecher des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt, Andreas von Koß, sagte: "Entscheidend ist, ob Frau Wagenknecht Strafantrag stellt und auf Ermittlungen besteht."
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Sahra WagenknechtFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times10. Juni 2016

Der Wurf einer Torte auf die Linksfraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht beim Parteitag der Linken in Magdeburg wird voraussichtlich ohne strafrechtliche Folgen bleiben. Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" (Online-Ausgabe). Der Sprecher des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt, Andreas von Koß, sagte dem Blatt: "Entscheidend ist, ob Frau Wagenknecht Strafantrag stellt und auf Ermittlungen besteht."

Denn es handele sich um "eine relativ einfache Straftat", die ohne eine Anzeige der 46-Jährigen nur dann weiter verfolgt werden könne, wenn der zuständige Staatsanwalt "ein besonderes öffentliches Interesse" feststelle. Damit sei aber eher weniger zu rechnen. Der Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Michael Schlick, erklärte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Frau Wagenknecht hat keine Strafanzeige gestellt. Und sie hat auch nicht die Absicht, das zu tun."

Der 23-jährige Norbert G. aus Weißenfels in Sachsen-Anhalt hatte am 28. Mai eine Torte auf Wagenknecht geworfen und dies mit ihren Äußerungen zur Flüchtlingspolitik begründet. Die Angegriffene selbst sprach daraufhin von einer "saudämlichen Aktion". Ihr Co-Vorsitzender Dietmar Bartsch nannte die Attacke "asozial".

Wagenknecht hatte mehrfach erklärt, dass man den Zustrom von Flüchtlingen begrenzen müsse, und mit Blick auf kriminelle Asylsuchende hinzugefügt, diese hätten ihr "Gastrecht verwirkt". Das war auch in den eigenen Reihen auf zum Teil heftige Kritik gestoßen.

(dts Nachrichtenagentur)



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