Tübingen führt als erste Kommune Verpackungssteuer ein
Die Entsorgung von Verpackungsmüll kostet der Stadt Tübingen rund 70.000 Euro jährlich. Jetzt will sie die Flut von Einwegbechern und Fast-Food-Verpackungen per Steuer eindämmen. Ein ähnlicher Versuch in Kassel scheiterte.

Symbolbild.
Foto: istock
Als bundesweit erste Kommune erhebt Tübingen künftig eine Steuer auf Einwegverpackungen. Auf Beschluss des Gemeinderats tritt die Verpackungssteuer zum 1. Januar 2021 in Kraft, wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte. Einwegverpackungen und Einweggeschirr werden ab dann mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck werden 20 Cent fällig.
Zahlen müssen die Steuer die Händler, die beispielsweise Gerichte, Eis oder Kaffee zum Mitnehmen in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Von der Steuer ausgenommen sind demnach Verpackungen, die der Verkäufer vollständig zurücknimmt und einer Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführt. Das muss er nachweisen.
Hintergrund sind die Kosten der Müllbeseitigung. Nach Angaben der Stadt Tübingen liegen die Kosten zur Beseitigung des Verpackungsmüll jährlich mehr als 700.000 Euro.
Ebenfalls ausgenommen sind Verpackungen, die auf Märkten, Festen und bei zeitlich befristeten Veranstaltungen ausgegeben werden. Händler dürfen allerdings an höchstens zehn Tagen im Jahr Speisen und Getränke bei solchen Veranstaltungen verkaufen.
Die Tübinger Verpackungssteuer soll im Januar 2021. Die Stadtverwaltung um Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hatte ursprünglich eine frühere Einführung vorgesehen. Gemeinderäte hatten aber gefordert, ein weiteres Rechtsgutachten einzuholen. Anwälte haben die geplante Vepackungssteuer nun für zulässig befunden.
In der Stadt Kassel war eine Verpackungssteuer im Jahre 1998 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. (afp/nh)
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