Urteile gegen Beate Zschäpe und zwei NSU-Helfer rechtskräftig

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Beate Zschäpe sitzt im Oberlandesgericht in München zwischen ihren Anwälten.Foto: Sebastian Widmann/Getty Images
Epoch Times19. August 2021

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der beiden NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Holger G. verworfen. Die Verurteilung der drei durch das Oberlandesgericht (OLG) München aus dem Jahr 2018 ist damit rechtskräftig, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.

Die rechtsextreme Zelle Nationalsozialistischer Hintergrund (NSU) hatte über Jahre hinweg insgesamt zehn Menschen ermordet sowie zwei Bombenanschläge und mehrere Raubüberfälle begangen. (Az. 3 StR 441/20)

Die „wertende Gesamtbetrachtung“ aller vom OLG festgestellten Umstände führe zu dem Ergebnis, dass Zschäpe die Mordanschläge und Raubüberfälle gemeinsam mit den mutmaßlich durch Suizid gestorbenen anderen NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen habe, erklärte der BGH. Die Beweiswürdigung weise keine Rechtsfehler auf.

Lebenslange Haft

Die Frage war vor allem, ob Zschäpe als Mittäterin verurteilt werden konnte, obwohl nicht nachgewiesen ist, dass sie an einem Tatort war. Dies bejahte der BGH nun. Die Ziele der NSU hätten nicht erreicht werden können ohne das von Zschäpe versprochene Verhalten, Beweise zu vernichten und das Bekennervideo zu verschicken.

Außerdem habe sie „maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss und den weiteren Willen ihrer beiden Komplizen zur Tatbegehung“ genommen, hieß es. Zschäpes Interesse an den Taten stehe nicht hinter dem von Böhnhardt und Mundlos zurück.

Der BGH strich zwar eine Einzelstrafe, die jedoch an der Gesamtstrafe nichts änderte. Die Verurteilung Zschäpes zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld bleibt bestehen. Sie kann somit auch nicht früher entlassen werden.

Haftstrafen für Wohlleben bestätigt

Zschäpe war 1998 zusammen mit Böhnhardt und Mundlos untergetaucht. Zwischen 2000 und 2007 beging die Terrorzelle neun Morde an Menschen mit Migrationshintergrund und einen an einer deutschstämmigen Polizistin. Es bestand jedoch nie ein Verdacht gegen die drei.

Erst 2011 fielen sie nach einem Banküberfall einem Zeugen auf. Böhnhardt und Mundlos begingen vermutlich Suizid. Zschäpe zündete die Wohnung an, um Beweismittel zu vernichten. Außerdem verschickte sie Bekenner-DVDs.

Der Prozess gegen sie, Wohlleben, G. und zwei weitere Helfer begann im Mai 2013 in München und dauerte mehr als fünf Jahre bis zum Urteil im Juli 2018. Auch die Haftstrafen für Wohlleben und G. bestätigte der BGH nun.

Weitere Verhandlung gegen NSU-Helfer

Wohlleben war in München wegen Beihilfe zum neunfachen Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren. Beide saßen diese Strafen noch nicht vollständig ab und müssen nun, da die Urteile gegen sie rechtskräftig sind, ins Gefängnis.

Im Fall des mutmaßlichen NSU-Helfers André E. verhandelt der BGH dagegen noch einmal mündlich. Gegen seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren legten sowohl er selbst als auch der Generalbundesanwalt Revision ein.

Darüber wird am 2. Dezember verhandelt, wie der BGH nun mitteilte. Eine Entscheidung könnte demnach am 15. Dezember fallen. Ein weiteres Urteil gegen den NSU-Helfer Carsten S. wurde bereits zuvor rechtskräftig. (afp)



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