Jeder soll sein Geschlecht selbst festlegen können: Was die Ampel plant

Für Betroffene ist es bislang kompliziert, das eigene Geschlecht offiziell anpassen zu lassen. Die Bundesregierung will das mit dem Selbstbestimmungsgesetz ändern.
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„Trans“ sind laut Gesetzentwurf Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.Foto: iStock/Devenorr
Epoch Times25. Juni 2023

Künftig soll jeder Mensch in Deutschland seinen eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen selbst festlegen und ändern können. Das ist der Kern des Entwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP), der zeitnah ins Kabinett gehen soll. Danach muss das Gesetz den Bundestag passieren.

Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Es richtet sich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Möchte jemand seinen Geschlechtseintrag ändern, soll demnach künftig eine Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt ausreichen.

Drei Monate nach der Erklärung soll die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam werden. Ist der Geschlechtseintrag einmal geändert, soll eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Danach könne man den Geschlechtseintrag erneut ändern.

Kinder und Jugendliche können ihren Geschlechtseintrag bis 14 Jahre nicht selbstständig ändern. Bis dahin müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Ab 14 Jahr sollen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen.

Einige EU-Länder haben Selbstbestimmungsgesetze bereits eingeführt

In der EU haben einige Länder wie Irland, Dänemark oder Portugal bereits Selbstbestimmungsgesetze eingeführt. Unter anderem haben auch die Schweiz, Argentinien und Uruguay solche Gesetze. Für die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, ist das Selbstbestimmungsgesetz längst überfällig. „Denn das bisher seit den 80er Jahren gültige ‚Transsexuellengesetz‘ ist wirklich schlimm, in weiten Teilen verfassungswidrig und hat Menschen geschadet“, sagte Ataman.

Viele Transmenschen empfinden das „Transsexuellengesetz“ als demütigend. Es sieht etwa vor, dass Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen. Dabei müssen sie sich oft sehr intime Fragen gefallen lassen. Das Verfahren ist zudem langwierig und kostspielig. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.

„Trans“ sind laut Gesetzentwurf Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. „Inter“ bedeutet angeborene körperliche Merkmale zu haben, „die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen“. „Nicht-Binär“ wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.

Bedenken mit Blick auf den Begründungstext

Beim Entwurf zum neuen Selbstbestimmungsgesetz hat Ataman jedoch Bedenken mit Blick auf den Begründungstext: Bei der Regelung zum Hausrecht werde „ungewöhnlich ausschweifend auf rechtspopulistische Argumente eingegangen“.

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD. Auch Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht hatte kürzlich erst vor Gefahren für Frauen gewarnt, beispielsweise in Frauensaunen.

Für die Antidiskriminierungsbeauftragte ist dies eine irrationale Debatte. „Es wurde erzählt, man müsse sich jetzt Sorgen machen, ob Männer und Frauen überhaupt noch klar definiert seien und ob jetzt Männer ihren Geschlechtseintrag ändern würden, um dann in der Sauna Frauen zu begaffen“, sagte Ataman. „Wir haben in Deutschland überwiegend gemischtgeschlechtliche Saunen. Kein Mann muss seinen Geschlechtseintrag ändern lassen, um in Deutschland eine nackte Frau zu sehen.“

In der Begründung heißt es unter anderem, dass ein eingetragenes Geschlecht einem nicht automatisch Zugang zu geschützten Räumen gibt. Es soll weiterhin das private Hausrecht gelten, also das Recht des Inhabers, darüber zu bestimmen, wer beispielsweise seine Wohnung oder Geschäftsräume betritt. (dpa/red)



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