Verwaltungsgericht Berlin gestattet Castor-Transporte auf dem Neckar

Neckarwestheim ist mit einem Eilantrag zur Verhinderung von Castor-Transporten auf dem Fluss Neckar gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag zurück.
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Atomkraftwerk NeckarwestheimFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. Juni 2017

Die schwäbische Gemeinde Neckarwestheim ist mit einem Eilantrag zur Verhinderung von Castor-Transporten auf dem Fluss Neckar gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag gegen die Transportgenehmigung des in Berlin ansässigen Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit am Dienstag zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Demnach überwiegt das öffentliche Interesse an einem zügigen Rückbau des stillgelegten Atomkraftwerks Obrigheim die von der Gemeinde vorgetragenen Argumente.

Die bis Ende November 2018 genehmigten fünf Transporte zum Zwischenlager Neckarwestheim passieren auch die gleichnamige Gemeinde. Diese hatte Einsicht in die Genehmigungsunterlagen verlangt.

Angaben zum Schutz- und Sicherungskonzept wurden in den übermittelten Akten jedoch geschwärzt. Die Gemeinde führte an, sie könne so Sicherheitsrisiken wie eine Strahlenbelastung für Gemeindeeinrichtungen wie die Kindergärten nicht ausschließen. Die Gemeinde sah ihre Selbstverwaltungsgarantie verletzt.

Das Berliner Verwaltungsgericht wollte nicht über die Rechtmäßigkeit der Transportgenehmigung entscheiden. Eine Klärung dieser Frage würde nach Einschätzung des Gerichts zu erheblichen Verzögerungen führen.

Das öffentliche Interesse an einem schnellen Rückbau des Akw sei höher zu gewichten. Die Gemeinde kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg einlegen. (afp)



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