
Wegen 1,50 Euro im Monat: Häftling in Niederbayern klagt erfolgreich
Ein zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilter Mann hat erfolgreich Verfassungsbeschwerde gegen eine Betriebs- und Stromkostenpauschale in seinem Gefängnis erhoben.
Gerichte verstießen gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, wenn sie ihren Entscheidungen ungeprüft Behauptungen der Justizvollzugsanstalt zugrunde legten, begründete das Bundesverfassungsgericht seinen am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe verwies den Fall zurück an das Landgericht. (Az. 2 BvR 635/17)
Der Kläger in dem Verfahren besitzt in seiner Zelle im Gefängnis Straubing einen Fernseher, für dessen Betrieb er zahlen muss. Seine Zahlungen dafür erhöhten sich im Jahr 2016 pro Quartal von 4,50 Euro auf neun Euro, weil die Justizvollzugsanstalt nach Inbetriebnahme einer neuen Satellitenempfangsanlage für jeden Fernseher eine neue sogenannte Strom- und Betriebskostenbeteiligung einführte.
Dagegen klagte der Mann erfolglos. Er begründete seine Klage unter anderem damit, dass die JVA über die Pauschalen den kostenlos anzubietenden Grundbedarf finanziere und Einnahmen erwirtschafte, die über ihre Ausgaben für den Betrieb der Geräte hinausgingen.
Das Verfassungsgericht verwies darauf, dass nach dem bayerischen Strafvollzugsgesetz von Gefangenen die Betriebskosten für eigene Fernseher verlangt werden könnten.
Sie könnten auch an den Stromkosten beteiligt werden. Es bestünden aber verfassungsrechtliche Zweifel, wenn die Einnahmen aus den Pauschalen die Betriebs- und Stromkosten überstiegen.
Landgericht und Oberlandesgericht hätten in dem Fall ungeprüft die Behauptung der JVA zugrunde gelegt, dass die Einnahmen unter den „Kosten des durchschnittlichen tatsächlichen Verbrauchs“ lägen. (afp)