Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs zu Organspenden erwartet

Das eine Organspende für den Empfänger lebenslange schwere gesundheitliche Folgen hat, ist bekannt. Das auch Lebendspender vor Organen, wie Nieren oder Teilen der Leber, unter gesundheitlichen Einschränkungen für den Rest ihres Lebens leiden müssen ist dagegen weitgehend unbekannt. In Karlsruhe wird verhandelt wie weit die Aufklärungspflichten von Ärzten dazu gehen und ob sie zu Schmerzensgeldzahlungen, bei unzureichender Aufklärung, verurteilt werden können.
Titelbild
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Epoch Times27. Januar 2019

Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Dienstag ein Urteil über die Klagen von zwei Nierenspendern, die wegen ungenügender Aufklärung durch die Ärzte Schmerzensgeld und Schadenersatz fordern. Der BGH dürfte ein Grundsatzurteil dazu fällen, unter welchen Voraussetzungen Ärzte und Kliniken für Folgeschäden bei solchen Lebendorganspenden haften. Ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen für solche Spenden und das Karlsruher Verfahren:

Worüber wird in Karlsruhe verhandelt?

In einem Fall spendete eine Tochter ihrem Vater eine Niere, in dem anderen geht es um die Nierenspende eines Manns an seine Ehefrau. Beide beklagen, dass sie seither unter anderem an chronischer Erschöpfung leiden. Sie werfen den Ärzten vor, sie nicht ausreichend aufgeklärt zu haben.

Voraussetzungen für Lebendorganspenden

Zu Lebzeiten können eigentlich nur eine Niere oder Teile der Leber gespendet werden. Eine solche Spende ist zudem nur zwischen Menschen möglich, die sich sehr nahestehen. Das können zum Beispiel Eltern, Geschwister oder Ehepartner sein. Das Gesetz schreibt den Ärzten eine Aufklärung über mögliche Folgen vor. Dabei ist unter anderem vorgesehen, dass bei einem Aufklärungsgespräch ein zweiter Arzt anwesend sein muss.

Welche Rechtsfragen sollen geklärt werden?

Die Klagen der beiden Nierenspender blieben in den Vorinstanzen erfolglos. Das Oberlandesgericht Hamm stellte in den Berufungsverfahren zwar Fehler bei der Aufklärung fest. Es nahm aber an, dass die Kläger auch bei korrekter Aufklärung der Organspende zugestimmt hätten.

Der zuständige BGH-Zivilsenat bezweifelte in der mündlichen Verhandlung im November ebenfalls, dass alle Anforderungen an die Aufklärung der Organspender eingehalten wurden. Entscheidend dürfte deshalb die Frage sein, ob eine sogenannte hypothetische Einwilligung angenommen werden kann. Dabei geht ein Gericht davon aus, dass die Spender auch bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Organspende eingewilligt hätten.

Organentnahmen nach dem Tod

Ein Spenderorgan kann nur entnommen werden, wenn Ärzte den Hirntod eines Menschen feststellen. Voraussetzung ist aber, dass ein Verstorbener einer Organspende zu Lebzeiten etwa durch einen Organspendeausweis zustimmte. Ansonsten werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt.

Diskutiert wird derzeit die Einführung einer Widerspruchslösung. Dabei wird eine Zustimmung vorausgesetzt, wenn jemand zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht. Im Gespräch ist auch eine doppelte Widerspruchslösung, bei der die Angehörigen noch nein sagen können.

(afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion