Zum Schutz von „Kinderbräuten“: Justizministerkonferenz berät über Minderjährigen-Ehen

Als mögliche Maßnahme wird in den Ministerien die Anhebung des Heiratsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre diskutiert. Damit soll es möglich werden, Kinderehen für unwirksam zu erklären, die nach ausländischem oder Scharia-Recht geschlossen wurden.
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Schmuck bei einer HochzeitFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times31. Mai 2016

Auf der Justizministerkonferenz im brandenburgischen Nauen am 1. und 2. Juni wird über eine Neuregelung der Minderjährigen-Ehe beraten. Laut eines Berichts der "Welt" hat Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) das Thema für das sogenannte Kamingespräch bei dem Treffen der Länderjustizminister angemeldet.

Es soll geprüft werden, "ob nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll", falls keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht, heißt es in dem entsprechenden Schreiben des NRW-Justizministers.

Damit sollen vor allem sogenannte Kinderbräute besser geschützt werden. "Im Kontext des Flüchtlingszuzugs sind vermehrt Fälle von verheirateten minderjährigen Mädchen aus Syrien oder anderen Ländern festzustellen", schreibt Kutschaty. Diese verheirateten minderjährigen Flüchtlinge begleiteten ihre zumeist wesentlich älteren Ehemänner oder sollen im Rahmen der Familienzusammenführung einreisen.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) unterstützt die Initiative des Ressortkollegen. Es gebe rechtspolitischen Handlungsbedarf: "Der Minderjährigenschutz ist in unserer Rechtsordnung ein hohes Gut und Verfassungsauftrag. Ein Rechtsverständnis von Staaten, das es leider vereinzelt in Teilen der Welt noch gibt und das die Ehe für 13- und 14-jährigen Mädchen öffnet, ist in Deutschland und Europa Gott sei Dank lange überwunden. Wenn sich zeigt, dass das geltende Recht hier Lücken aufweist, ist es Aufgabe der Rechtspolitik, sie zu schließen", sagte Bausback der "Welt".

Als mögliche Maßnahme wird in den Ministerien die Anhebung des Heiratsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre diskutiert. Damit soll es möglich werden, Kinderehen für unwirksam zu erklären, die nach ausländischem oder Scharia-Recht geschlossen wurden.

(dts Nachrichtenagentur)



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