„Herrschaft des Unrechts“: Verfassungsschutz greift auf Antifa-Quellen zurück und verweigert AfD Akteneinsicht

Auch wenn das als Verschlusssache eingestufte Gutachten, das der Einstufung der AfD als "Prüffall" des Verfassungsschutzes zugrunde liegt, bereits unrechtmäßig der Presse zugespielt wurde, soll die Partei weiterhin nicht Einsicht nehmen können. Darauf beharrt der Inlandsgeheimdienst.
Epoch Times25. Januar 2019

Was spricht eigentlich dagegen, Quellen der NPD oder radikaler antimuslimischer Gruppen auszuwerten, wenn es darum geht, Erkenntnisse über den radikalen Islam zu sammeln? Fragt Reinhard Werner in seiner Anallyse zum Vorgehen mit dem Gutachten des Verfassungsschutzes, in der die AfD als „Prüffall“ eingestuft wurde.

Diese Frage scheint sich sinngemäß auch Deutschlands Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt zu haben.

Das als Verschlusssache eingestufte Gutachten, dass bereits unrechtmäßig der Presse zugespielt wurde, soll die Partei selbst laut Inlandsgeheimdienst weiterhin nicht Einsehen dürfen.

Das 436-seitige Gutachten soll sich ausschließlich auf öffentliche Quellen stützen, dennoch bleibt die Behörde bei ein Geheimhaltungsinteresse.

AfD-Bundessprecher Alexander Gauland spricht im Zusammenhang mit dem Vorgehen von einer „Herrschaft des Unrechts“. Gegenüber der NZZ erklärt er: „Wenn den Betroffenen das Gutachten verweigert wird, aber der Presse durchgestochen wird, von der wir es dann erfahren, ist das eine Schande. Wenn das ein Rechtsstaat sein soll, bin ich der Kaiser von China.“

Die AfD will nun unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz den Antrag auf Einsicht in das Gutachten stellen und notfalls vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Kritik hat zudem erregt, dass der Verfassungsschutz laut SZ in mindestens sechs Fällen Quellen zitiert haben soll, die der sogenannten Antifa zuzuordnen sind. Der Verfassungsschutz hat die Antifa bislang selbst als linksextremistisch angesehen.

Linksextremisten sollen große Teile ihrer Freizeit darauf verwenden, vermeintliche „Nazis“ in ihrer Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in sozialen Medien oder in sonstigen Alltagszusammenhängen aufzuspüren und umfangreiche Dossiers über sie anzulegen. An die Gesetze des bürgerlichen Rechtsstaats sollen sie sich dabei nicht gebunden fühlen.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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