Bundesgerichtshof prüft Schutz von Testsiegeln wie „Öko-Test“

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft in einem Rechtsstreit um das "Öko-Test"-Siegel, ob unlautere Werbung mit solchen Siegeln Markenrechte verletzt.
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Der Bundesgerichtshof muss klären, ob mit einem «Öko-Test»-Label geworben werden darf, obwohl die abgebildete Ware nicht getestet wurde.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times19. September 2019

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute in einem Rechtsstreit um das „Öko-Test“-Siegel, unter welchen Voraussetzungen die Werbung mit solchen Siegeln Markenrechte verletzt. Die Bundesrichter müssen sich in drei verschiedenen Verfahren mit Klagen des Öko-Test-Verlags gegen Versandhändler befassen, die ohne vorherigen Lizenzvertrag mit dem Siegel für bestimmte Produkte warben. Der Verlag sieht darin jeweils Markenrechtsverletzungen. (Az. I ZR 173/16 u.a.)

Der Bundesgerichtshof setzte die drei Revisionsverfahren im vergangenen Jahr vorübergehend aus, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem ähnlichen Fall abzuwarten. Das im April verkündete Urteil gibt Testmagazinen weiter die Möglichkeit, gegen einen Missbrauch ihrer Testsiegel vorzugehen. Regulärer Markenschutz greift demnach zwar nicht, wohl aber der besondere Schutz für „bekannte Marken“. (afp)



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