Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Google ein

Gleich zwei Verfahren hat Deutschlands oberster Wettbewerbshüter gegen den Internetriesen Google eingeleitet. Unter anderem geht es um die Konditionen für die Datenverarbeitung.
Titelbild
Google-Zentrale in KalifornienFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times25. Mai 2021

Deutschlands oberste Wettbewerbshüter nutzen abermals neue rechtliche Möglichkeiten, um gegen den Internetriesen Google vorzugehen.

Man habe zwei Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet, teilte das Bundeskartellamt in Bonn mit. In einem Verfahren wollen die Kartellwächter prüfen, ob Google eine marktübergreifende Bedeutung hat.

In einem zweiten Verfahren nimmt die Behörde die Konditionen für die Datenverarbeitung unter die Lupe. Nach Verfahrensabschluss könnten bestimmte Verhaltensmuster oder Maßnahmen untersagt werden.

Im Januar war eine Überarbeitung des Wettbewerbsgesetzes in Kraft getreten. Auf dessen Grundlage kann das Kartellamt leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Position ausnutzen.

Nach Facebook und Amazon jetzt auch Google wieder im Visier

Den neuen Weg beschritt die Behörde erstmals Ende Januar bei Facebook und vor einer Woche bei Amazon. Die Marktmacht der Internetriesen sieht das Kartellamt schon seit langem sehr kritisch. In den vergangenen Jahren gingen die Wettbewerbshüter mehrfach gegen die US-Konzerne vor.

Amtschef Andreas Mundt betonte, dass es Wettbewerber gegen ein Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung sehr schwer hätten. „Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht.“

Konditionen zur Datenverarbeitung will man sich genauer ansehen

Über die Datenverarbeitung sagte Mundt, dass Google aufgrund des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten einen strategischen Vorteil habe. Daher werde man sich die Konditionen zur Datenverarbeitung genauer ansehen. „Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen.“

Wer Google nutzt, muss erst den Bedingungen zur Datenverarbeitung zustimmen. Das Bundeskartellamt will nun prüfen, ob die Bedingungen Google die Möglichkeit einer weitreichenden, verschiedene Dienste übergreifenden Datenverarbeitung einräumen. Wichtig für die kartellrechtliche Bewertung ist auch die Frage, welche Auswahl die Nutzer bei der Datenverarbeitung tatsächlich haben. Der Schutz der Wahlmöglichkeiten des Verbrauchers sei ein wesentliches Anliegen des Kartellrechts, heißt es in der Mitteilung. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion