Defizit-Strafen für Spanien und Portugal rücken näher

Spanien wies im Jahr 2015 eine Neuverschuldung von 5,1 Prozent der Wirtschaftsleistung auf. Auf dem Höhepunkt der Krise im Jahr 2009 hatte das Defizit noch 11,0 Prozent betragen. Portugal verzeichnete 2010 mit 11,2 Prozent den höchsten Stand, 2015 waren es 4,4 Prozent.
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Der Euro-Stabilitätspakt sieht eine Defizitgrenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung vor.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times7. Juli 2016
In der Debatte um Europas Defizitsünder und den Stabilitätspakt rücken Strafen für Spanien und Portugal näher. Beide Länder hätten 2015 ihre Haushaltsvorgaben nicht eingehalten und auch keine ausreichenden Gegenmaßnahmen eingeleitet, stellte die EU-Kommission fest.

Nun müssen sich die EU-Finanzminister mit dem Problem befassen. Der Euro-Stabilitätspakt sieht unter anderem eine Defizitgrenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung vor. Euro-Staaten, die dagegen verstoßen, drohen im äußersten Fall Bußgelder. Diese wurden bislang jedoch noch nie verhängt.

Spanien wies im Jahr 2015 eine Neuverschuldung von 5,1 Prozent der Wirtschaftsleistung auf. Auf dem Höhepunkt der Krise im Jahr 2009 hatte das Defizit noch 11,0 Prozent betragen. Portugal verzeichnete 2010 mit 11,2 Prozent den höchsten Stand, 2015 waren es 4,4 Prozent.

Beide Länder hätten seitdem wichtige Reformen angeschoben, sagte EU-Finanzkommissar Pierre Moscovici nun. Der Arbeitsmarkt und die Wirtschaftsleistung hätten zugelegt. Es seien jedoch keine ausreichenden Maßnahmen getroffen worden, um die Neuverschuldung in die Griff zu bekommen.

Nun müssen die EU-Finanzminister entscheiden, ob sie die Einschätzung der EU-Kommission teilen. Das nächste Treffen der EU-Kassenhüter ist für Dienstag angesetzt. Bestätigen sie die Auffassung der EU-Kommission, müsste die Brüsseler Behörde innerhalb von 20 Tagen Strafen für beide Länder vorschlagen.

Möglich ist allerdings, dass die EU-Kommission selbst dann nicht auf Strafen dringt. „Wir müssen berücksichtigen, woher die Länder kommen“, sagte Moscovici. „Das Bußgeld kann null Euro betragen.“ Im äußersten Fall droht Spanien allerdings eine Strafzahlung von bis zu zwei Milliarden Euro, bei Portugal sind es bis zu 360 Millionen Euro.

Im Frühjahr hatte die EU-Kommission noch eine Entscheidung zu den Defizitverfahren in beiden Ländern verschoben. Als Begründung führte sie vor allem den Wahlkampf und die Parlamentswahl in Spanien an.

Die Auslegung des Euro-Stabilitätspakts ist seit Jahren umstritten. Im Jahr 2003 hatte Deutschland den Stabilitätspakt in eine tiefe Krise gestürzt. Damals wurden die Defizit-Verfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt. Unter dem Eindruck der schweren Finanzkrise vor fünf Jahren war das Regelwerk noch verschärft worden.

(dpa)

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