Exklusives Sparkassen-Rot? BGH verkündet Urteil

Derzeit haben sich die Sparkassen ihr Rot beim Patent- und Markenamt für das Privatkundengeschäft exklusiv gesichert. Nun beschäftigt sich der Bundesgerichtshof damit, ob die Marke auf Antrag von Santander gelöscht werden muss.
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Die Sparkassen und die spanische Santander-Bank streiten seit Jahren um die Markenfarbe Rot.Foto: Jens Wolf/Illustration/dpa
Epoch Times21. Juli 2016

Derzeit haben sich die Sparkassen ihr Rot beim Patent- und Markenamt für das Privatkundengeschäft exklusiv gesichert. Nun gibt der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt, ob die Marke auf Antrag von Santander gelöscht werden muss.

Die Bankengruppe verwendet weltweit fast den gleichen Ton. Das Bundespatentgericht hatte 2015 die Löschung angeordnet, dagegen haben die Sparkassen Revision eingelegt. Entscheidend dürfte sein, wie weit sich das Rot im deutschen Markt als Sparkassen-Farbe durchgesetzt hat. Hält der BGH die verschiedenen Gutachten dazu für nicht aussagekräftig, könnte das Verfahren auch in eine neue Runde gehen.

Unabhängig davon laufen mehrere andere Prozesse zum Sparkassen-Rot. Sollte Santander am Ende den Kürzeren ziehen, müsste die Bank ihren Auftritt in Deutschland komplett neu gestalten. (Az. I ZB 52/15) (dpa)



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