Logo Epoch Times
Brüssel

EZB hebt Vorgabe zu Dividenden-Deckelung auf

top-article-image

Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB).

Foto: Boris Roessler/dpa/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hebt ihre während der Corona-Krise formulierte Vorgabe an Banken zur Deckelung von Dividendenausschüttungen auf. Die Richtlinie werde nach ihrer Befristung bis Ende September nicht verlängert, teilte die EZB am Freitagabend mit.
Banken sollten bei der Entscheidung über die Ausschüttung von Dividenden und Aktienrückkäufe jedoch weiterhin „besonnen“ agieren und die „Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells sorgfältig prüfen“, mahnte die EZB.
Banken sollten das Risiko nicht unterschätzen, dass zusätzliche Verluste zu einem späteren Zeitpunkt Auswirkungen auf ihre Kapitalentwicklung haben könnten, betonte die EZB mit Blick auf auslaufende Corona-Unterstützungsmaßnahmen.

Banken sehen sich belastet durch EZB-Niedrigzinspolitik

Die nationalen Banken ihrerseits sehen sich jedoch u.a. belastet durch die Brüsseler Niedrigzinspolitik der EZB mit „Strafzinsen“ auf zu hohe Geldeinlagen, die diese bei ihr „parken“.
Denn Geld, das Menschen den nationalen Banken zufließen lassen, können diese nicht immer investieren, beispielsweise in Wertpapiere. Oder sie können das Geld auch nicht als Kredit an Unternehmen oder Privatkunden weiterreichen. Dann parken sie es auf Konten bei der EZB zwischen. Dafür verlangt die EZB einen Einlagezins („Strafzins“).
Zudem sind die nationalen Banken verpflichtet, eine sogenannte Mindestreserve von 1% der Kundeneinlagen bereitzuhalten, für den Fall, dass viele Kunden gleichzeitig Geld von den Girokonten abziehen oder kurzfristig Kredite beantragen. Auch diese Mindestreserve liegt auf einem Konto bei der EZB. Auf alles was über einen gewissen Freibetrag liegt, erhebt die EZB dann einen Einlagezins (seit September 2019 0,5 Prozent). Die EZB nimmt darüber jährlich Milliarden von Euro ein.

EZB forderte im März 2020 auf, keine Dividenden auszuschütten

Die EZB hatte die Geldinstitute im März 2020 aufgefordert, keine Dividenden auszuschütten. Damit sollte verhindert werden, dass die Banken wegen Dividendenausschüttungen an ihre Aktionäre in der Krise weniger Kredite an private Haushalte oder Unternehmen vergeben.
Später wurde der Dividendenstopp gelockert. Seit Dezember riet die EZB den Banken, die Ausschüttung von Dividenden sowie Aktienrückkäufe zu begrenzen. Die Vorgabe bleibe wie geplant bis zum 30. September in Kraft, betonte die EZB. Entscheidungen über die Ausschüttung von Dividenden sollten daher im vierten Quartal erfolgen. (afp/er)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.