Freilandeier werden wegen Geflügelpest knapp

Wieder einmal grassiert die Geflügelpest in Deutschland. Für die Branche sind die Auswirkungen erheblich. Fällt der wirtschaftliche Schaden höher aus als bei der Geflügelpestwelle 2016/17?
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«Geflügelpest Sperrbezirk»: Ortseingangsschild in Dresden.Foto: Arno Burgi/dpa/Archiv/dpa
Epoch Times20. März 2021

Wegen der derzeit grassierenden Geflügelpest werden vor Ostern nach Einschätzung des Branchenverbandes in einigen Regionen die Freilandeier knapp. Aufgrund der Tierseuche dürften in vielen Orten die Hühner ihre Ställe nicht verlassen.

Davon sei auch die Freilandhaltung betroffen, sagte der Präsident des Zentralverbandes der deutschen Geflügelwirtschaft und Vorsitzende des Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes, Friedrich-Otto Ripke, in Oldenburg:

„Nach 16 Wochen Stallhaltung dürfen die Eier nicht mehr als Eier aus Freilandhaltung, sondern nur noch als Eier aus Bodenhaltung vermarktet werden.“

Seit Herbst gibt es eine von Wildvögeln ausgehende Geflügelpestwelle, vor allem mit dem hochansteckenden Virus H5N8. 14 Bundesländer sind betroffen, in mehr als 120 Beständen wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt.

Bisheriger Schaden übertrifft Geflügelpestwelle der Jahre 2016/17

Der wirtschaftliche Schaden für die Branche übersteige bereits den der Geflügelpestwelle der Jahre 2016/17, sagte Ripke. Allein für Niedersachsen seien bei der Tierseuchenkasse bislang Entschädigungen von mehr als 20 Millionen Euro verbucht worden. Vor vier Jahren waren es 17 Millionen Euro. Auf Niedersachsen entfallen rund 60 Prozent des Geflügelbestandes in Deutschland.

„Entsprechend ist auch Niedersachsen von den wirtschaftlichen Folgen der Geflügelpest betroffen“, sagte Ripke.

Die Tierseuchenkasse entschädige den Landwirt für die aufgrund der Tierseuche getöteten Tiere einschließlich der Kosten für die Tötung und Entsorgung. Es gebe aber weitere wirtschaftliche Nachteile für die Halter, weil in der Regel nach einem Ausbruch für eine bestimmte Zeit das „Wiederaufstallen“ des Bestandes verboten werde. Teils komme eine Ertragsausfallversicherung für solche Schäden auf. „Einige werden eine solche Versicherung haben“, sagte Ripke.

Zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut müsse nun analysiert werden, wie sich die Betriebe besser vor der Geflügelpest schützen könnten. Es könne angesichts der wiederholten Seuchenfälle nicht einfach so weitergemacht werden, sagte Ripke.

Vor allem Putenbestände mussten in den vergangenen Wochen in Niedersachsen aufgrund des Krankheitsausbruchs getötet werden.

Ripke lehnt Verringern der Tierdichte ab

Forderungen, die Branche möge die Tierdichte in den Intensivhaltungsregionen wie Cloppenburg verringern, lehnte Ripke ab. „Ich bin überzeugt, das wird nicht den Erfolg bringen, den man sich erhofft.“ Den Behörden fehle auch eine Rechtshandhabe, die Landwirte zur Betriebsaufgabe zu zwingen.

Die Bauern könnten aus wirtschaftlichen Gründen die Betriebe nicht aufgeben. „Das werden einzelne sein, aber die Masse nicht. Und wenn sie umstellen von Pute auf Hähnchen, dann bedarf es einer baulichen Genehmigung“, sagte Ripke. Auch diese sei für die Landwirte schwer zu bekommen. (dpa)



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