Tourismusbranche warnt vor schärferem Reiserecht – besserer Verbraucherschutz geplant

Deutsche Tourismusverbände warnen vor Einschränkungen im Tourismus, sollte die Bundesregierung wie geplant das Recht bei Pauschalreisen verschärfen. Der aktuelle Referentenentwurf gefährde „die Existenz von Hotels und Pensionen, Ferienwohnungsvermietern, der Campingwirtschaft, Reisebüros und Reiseveranstaltern, Busunternehmen und regionalen und kommunalen Tourismusorganisationen“.
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Leere Strandkörbe stehen auf Sylt am Strand. Deutsche Tourismusverbände warnen vor massiven Schäden für die Reisebranche.Foto: Angelika Warmuth/Archiv/dpa
Epoch Times24. August 2016

Der entsprechende Gesetzesplan des Bundesjustizministerium werde zu wesentlichen Einschränkungen des touristischen Angebots in Deutschland führen, betonten zehn Tourismusverbände, darunter der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), in einer Mitteilung.

In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) warnten sie, der aktuelle Referentenentwurf gefährde „die Existenz von Hotels und Pensionen, Ferienwohnungsvermietern, der Campingwirtschaft, Reisebüros und Reiseveranstaltern, Busunternehmen und regionalen und kommunalen Tourismusorganisationen“. Die Vorgaben gingen über jene der EU hinaus.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte, man befinde sich in einem Abstimmungsprozess mit den Verbänden. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie sei der Spielraum aber begrenzt.

Hintergrund ist die neue Pauschalreiserichtlinie der EU, die bis Ende 2017 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie soll Verbraucher besser schützen, wenn bei Pauschalreisen etwas schief geht oder der Veranstalter gar pleite geht. Dass Urlauber einen umfassenden Schutz bei Problemen mitbuchen, sollen sie künftig mit einem Info-Formular signalisiert bekommen. Dieses soll etwa Rücktrittsrechte, Ansprüche auf Preisminderung bei Mängeln oder einen Insolvenzschutz auflisten.

Kritik übte auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). „Sollte es bei der bestehenden Regelung bleiben, ist die Vermittlung von Einzelleistungen in stationären Reisebüros kaum noch möglich“, heißt es in einem Papier, das dem „Handelsblatt“ vorab vorliegt. (dpa)



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