Antragsfrist für Corona-Überbrückungshilfen wird verlängert

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Mit der sogenannten Überbrückungshilfe möchte der Bund neben kleinen und mittelständischen Unternehmen Soloselbständige unterstützen, die infolge der Corona-Pandemie weiter erhebliche Umsatzeinbußen haben.Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times31. Juli 2020

Unternehmen in Not erhalten mit ihren Beratern mehr Zeit, die wegen der Coronakrise eingeführte Überbrückungshilfe des Bundes zu beantragen. Das Bundesfinanzministerium stimmte dem Vorschlag von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu, die Antragsfrist bis zum 30. September zu verlängern, berichtet die FAZ (Samstagausgabe). Die Verwaltungsvereinbarung und die Vollzugshinweise mit den Bundesländern sollen entsprechend geändert werden.

Die Überbrückungshilfe sind Zuschüsse zu den Fixkosten der Unternehmen, die sich an der Höhe des Umsatzrückgangs bemessen. Maximal werden 80 Prozent der Fixkosten erstattet – dazu zählen etwa Mieten für Geschäftsräume, Leasingraten und Versicherungen. Je Unternehmen gibt es maximal 150.000 Euro für drei Monate. Das Programm war zunächst bis Ende August befristet. Die Überbrückungshilfe ist neben der schon in Kraft getretenen Mehrwertsteuersenkung Eckpfeiler des 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets. 25 Milliarden Euro sind dafür eingeplant. Um Missbrauch zu verhindern, sind die Anträge mit Hilfe über Steuerberater Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zu stellen. (dts)



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