Bayer muss wegen Werbung zu Unkrautvernichter 6,4 Millionen Euro zahlen

Bayer muss wegen des Vorwurfs der irreführenden Werbung zur Sicherheit seines Unkrautvernichters Roundup im US-Bundesstaat New York umgerechnet 6,4 Millionen Euro zahlen.
Ab 2023 wird im Unkrautvernichter Roundup von Bayer für den privaten Verbrauch kein Glyphosat mehr enthalten sein.
Ab 2023 wird im Unkrautvernichter Roundup von Bayer für den privaten Verbrauch kein Glyphosat mehr enthalten sein.Foto: Reed Saxon/AP/dpa
Epoch Times15. Juni 2023

New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James erklärte am Donnerstag, Bayer und der 2018 von dem deutschen Konzern aufgekaufte Agrarriese Monsanto hätten wiederholt in Werbung erklärt, glyphosathaltige Roundup-Produkte seien „sicher und nicht giftig“, ohne dass dies angemessen untermauert worden sei.

Dies habe nicht nur gegen New Yorker Gesetze gegen „falsche und irreführende Werbung“ verstoßen, sondern auch gegen einen 1996 zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und Monsanto geschlossenen Vergleich. Darin habe sich Monsanto dazu verpflichtet, keine unbewiesenen Behauptungen mehr zur Sicherheit von Roundup zu tätigen. Im Zuge des jetzigen Vergleichs werden laufende Ermittlungen gegen Bayer gegen eine Zahlung von 6,9 Millionen Dollar eingestellt.

In dem Verfahren ging es um die Auswirkungen von Roundup auf die Umwelt, insbesondere auf Insekten wie Bienen und auf Fische. Dagegen ging es nicht um die Frage von Auswirkungen des Unkrautvernichters auf die Gesundheit des Menschen. James führte unter anderem Werbung auf, derzufolge Roundup-Produkte „nichts schaden werden außer Unkraut“ und „keine Bedrohung für die Gesundheit von Wildtieren darstellen“.

Bayer zeigte sich in einer Erklärung „zufrieden“ mit dem Vergleich. Der Fall habe sich um „Werbepraktiken“ gedreht, es seien keine Schlüsse zur Sicherheit von Roundup-Produkten gezogen worden.

Die Frage möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von Glyphosat auf den Menschen hat in den USA zu erbitterten Rechtsstreitigkeiten geführt. Bayer wurde wiederholt zu hohem Schadenersatz an Kläger verurteilt, die an Krebs erkrankt waren. Der Konzern hat außerdem Milliarden von Dollar für Vergleiche zurückgelegt.

Bayer bestreitet, dass Roundup krebserregend ist. Die US-Umweltbehörde EPA sowie die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland gelangten ebenfalls zu dem Schluss, dass von dem Inhaltsstoff Glyphosat keine Krebsgefahr ausgehe. Die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 hingegen konstatiert, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei. (afp)



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