Keine Sammelklagen – Bundesregierung verschleppt Verbraucherschutz

Die Möglichkeit, auch in Europa Sammelklagen zu stellen, sollte nach dem VW-Problem in den Verbraucherschutz aufgenommen werden. Die Bundesregierung verzichtet trotz ihrer Versprechen nun auf diese Möglichkeit. SPD und CDU/CSU geben sich wechselseitig Schuld am Scheitern dieses Vorhabens.
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VW zahlt den US-Volkswagenhändler eine Entschädigung von etwa 1,2 Milliarden Euro.Foto: Friso Gentsch/Archiv/dpa
Epoch Times16. Oktober 2016

Trotz gegenteiliger Versprechen verzichtet die Bundesregierung auf bedeutsame Verbesserungen beim Verbraucherschutz. Ein nach Beginn der VW-Affäre angekündigtes Gesetz, das eine Art Sammelklage von Verbrauchern ermöglichen sollte, dürfte laut eines Berichts von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR vor der nächsten Bundestagswahl in einem Jahr nicht mehr zustande kommen.

In Regierungskreisen gäben sich Union und SPD wechselseitig Schuld am Scheitern dieses Vorhabens, das den Kunden großer Unternehmen gemeinsame Schadenersatzklagen ermöglichen würde.

Das von Heiko Maas (SPD) geleitete Justiz- und Verbraucherministerium hatte vor einem Jahr anlässlich der Abgas-Affäre bei Volkswagen erklärt, Kunden müssten sich besser gegen „unlautere Geschäftspraktiken“ wehren können. Eine Musterklage wäre die Lösung. Dieses Vorhaben wolle man angesichts der VW-Affäre vorantreiben.

Nur in den USA sind Sammelklagen möglich, europäische Verbraucher bekommen nichts

Der Autokonzern hatte bei weltweit elf Millionen Diesel-Fahrzeugen die Schadstoff-Werte manipuliert. VW will den betroffenen Kunden aber nur in der USA, wo Sammelklagen möglich sind, Schadenersatz zahlen. Volkswagen-Fahrer in Europa sollen leer ausgehen.

Diese Ungleichbehandlung wollte Maas zuerst nicht akzeptieren. Der Spitze des Verbraucherministeriums lagen im Herbst 2015 bereits „Eckpunkte“ für ein Gesetz über eine Musterklage vor. Ein Unterabteilungsleiter notierte im Oktober 2015, es wäre angebracht, „verbraucherpolitische Kanten“ zu zeigen. Das ist inzwischen allerdings nicht mehr der Fall.

Unterlagen aus dem Ministerium zeigen den drei Medien zufolge, dass die Einführung einer Musterklage auf die lange Bank geschoben wird. Das Ministerium erklärte dazu auf Anfrage, dass man „hausinternen Schriftverkehr“ nicht öffentlich kommentiere. (dts)



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