Einigung im Streit um Steuerprivileg für Deutsche Post

Angebote der Deutschen Post sind steuerbefreit – jedoch nicht bei alternativen Briefdiensten. Es zeichnet sich ein Ende des Streits ab.
Titelbild
Briefkästen von Deutsche Post und Pin Mail AG.Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times25. Februar 2024

Die Bundesregierung hat im Streit um neue Steuerprivilegien für die Deutsche Post offenbar eine Einigung erzielt.

So sollen neben der Deutschen Post nun auch alternative Briefdienstleister unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden, berichtet das „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) unter Berufung auf einen Brief des Bundesfinanzministeriums an den Vorsitzenden des Bundesverbands Deutscher Briefdienste, Walther Otremba.

Das Bundesfinanzministerium werde „sich dafür einsetzen, dass auch andere Marktteilnehmer einen Zugang zur Steuerbefreiung von Universal-Postdienstleistungen erhalten“, heißt es in dem Schreiben. Damit würden „auch in der Praxis gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer im Postbereich sichergestellt werden“.

Postrecht modernisieren

In einem Ende November vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Referentenentwurf zum „Postrechtmodernisierungsgesetz“ sieht die Bundesregierung eine neue Steuerermäßigung für die Deutsche Post vor.

So soll die bisher erhobene Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent für die Zustellung sogenannter „Teilleistungen“, hinter denen sich gewerbliche Versandbriefe von Großkunden wie Behörden verbergen, entfallen. Die Wettbewerber der Post zeigten sich angesichts der Pläne entsetzt.

Da die privaten Briefdienste anders als die Deutsche Post für solche Sendungen umsatzsteuerpflichtig bleiben, könnte der Bonner Dax-Konzern seine Dienstleistung deutlich günstiger anbieten, so die Kritik.

Nach den neuen Plänen der Bundesregierung sollen auch die Post-Konkurrenten von der Umsatzsteuer befreit werden können, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Subunternehmen bleiben erlaubt

Dafür müsse „der Unternehmer die begünstigten Post-Universaldienstleistungen selbst erbringen, zulässig ist auch die Erbringung der Leistungen durch Personenzusammenschlüsse“, schreibt Finanzstaatssekretär Steffen Saebisch (FDP) in seinem Brief an Otremba.

Zweite Auflage: Das Unternehmen müsse eine „bundesweite Zustellung zu standardisierten Bedingungen und erschwinglichen Preisen anbieten“. Der Einsatz von Subunternehmen sei dabei „unschädlich“.

Der Bundesverband Briefdienste begrüßt das Entgegenkommen aus dem Bundesfinanzministerium: „Uns wäre zwar lieber gewesen, man hätte die geplante Umsatzsteuerbefreiung eines Großteils der Gewerbepost für die Deutsche Post aus dem Gesetzentwurf herausgenommen“, sagte Verbandschef Otremba, „doch auch diese zweitbeste Lösung bietet einen Ausweg aus dem Dilemma“. (dts/red)



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