Strom und Gas: Immergrün darf hohe Beschaffungspreise nicht auf Kunden abwälzen

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Immer mehr Verbraucher wechseln angesichts kräftig steigender Energiepreise ihren Stromanbieter.Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa
Epoch Times8. Februar 2022

Die Bundesnetzagentur hat der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mit Marken wie Immergrün oder Meisterstrom eine Erhöhung von Abschlagszahlungen untersagt. Die Erhöhungen, über die sich im Herbst Verbraucher beschwert hatten, seien nicht mit dem Energierecht zu vereinbaren, erklärte die Behörde am Dienstag in Bonn. Bei Zuwiderhandlung drohte sie ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro jeweils für die Sparten Strom und Gas an.

„Das Risiko steigender Beschaffungspreise darf nicht durch einseitige Erhöhung der Abschläge auf Haushaltskunden abgewälzt werden“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Nach Überzeugung der Behörde konnte sich die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft in den untersuchten Fällen weder auf eine absehbare Änderung des Verbrauchsverhaltens noch auf zuvor wirksam vereinbarte Preiserhöhungen stützen.

Angesichts der stark gestiegenen Strom- und Gaspreise sind zuletzt zahlreiche Energielieferanten unter Druck geraten und mussten teils sogar ihr Geschäft aufgeben. Allerdings seien „auch in angespannten Marktsituationen“ die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten, mahnte die Bundesnetzagentur. „Dies gilt auch und insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienen.“

Die Bundesnetzagentur prüft fortlaufend, ob Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten und kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. (afp/red)



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